75 Jahre Grundgesetz – bislang ohne wirksamen Schutz der Natur

Plädoyer für die Rechte der Natur im Grundgesetz

von Karina Czupor – Vorstandsmitglied Netzwerk Rechte der Natur e.V.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde auf den Trümmern des Zweiten Weltkrieges erschaffen.  Es sollte die Lehren aus den Fehlern der Weimarer Republik, dem Dritten Reich und dem Zweiten Weltkrieg ziehen. Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft. Dieses Grundgesetz, dem eine Zerstörung unvorstellbaren Ausmaßes vorausgegangen war, hat sich in den folgenden Jahrzehnten als ein Erfolgsmodell erwiesen. Mit dazu beigetragen hat die Einsetzung eines Bundesverfassungsgerichtes, welches das Grundgesetz als Werteordnung für Gesellschaft und Politik auslegt und für die Bürger und Bürgerinnen lebendig hält.[1] Das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht wurden zum Vorbild der Verfassungen weiterer Länder. Und im Inland genießen das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht auch 75 Jahre nach seiner Entstehung hohes Ansehen in der Bevölkerung.

Deutschands BürgerInnen haben großes Vertrauen in das Grundgesetz

Eine aktuelle Studie des Mercator Forum Migration und Demokratie (MIDEM) an der Technischen Universität Dresden bestätigt das große Vertrauen der Deutschen in das Grundgesetz.[2] 81% der Deutschen sind der Meinung, das Grundgesetz habe sich bewährt. Dieses Ergebnis ist ermutigend in einer Zeit, die durch äußere und innere Bedrohungen gekennzeichnet ist und kann als gemeinsamer Nenner einer zunehmend polarisierten Gesellschaft verstanden werden. 

Die Studie ergibt weiterhin, dass den Deutschen das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, die Staatszielbestimmung zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sowie die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit besonders wichtig sind.

Das erst 1994 in Artikel 20a aufgenommene Ziel des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen wird von 95% der Befragten als wichtig oder sehr wichtig eingestuft und damit fast genauso hoch wie der Schutz der Menschenwürde (97% der Befragten).

Nur 29 % denken, dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen gut umgesetzt wird – aber 95 % halten ihn für wichtig oder sehr wichtig

Bei der Frage nach der Umsetzung der Normen des Grundgesetzes zeigt sich jedoch, dass nur 29% der Befragten der Meinung sind, dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen gut oder eher gut umgesetzt ist. Dies ist die höchste gemessene Diskrepanz zwischen der beigemessenen Wichtigkeit und der tatsächlichen Umsetzung einer Verfassungsnorm!

Natur und Umwelt werden von den Befragten im Grundgesetz als immens wichtig eingestuft; der tatsächlich erreichte Schutz wird jedoch als völlig unzureichend erkannt.

Die Anpassung des Grundgesetzes kann nur durch eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erfolgen. Und dennoch ist das Grundgesetz in den folgenden Jahrzehnten nach seiner Entstehung über 60mal geändert worden.[3]  Das Grundgesetz ist somit kein heiliger Gral, der nicht verändert werden darf – abgesehen von den sogenannten Ewigkeitsgesetzen -, sondern kann sich an veränderte gesellschaftliche Entwicklungen anpassen und diese mit formen. Diese grundsätzliche Möglichkeit, das Grundgesetz als die akzeptierte rechtliche Basis unseres Zusammenlebens weiterzuentwickeln und an die veränderten Lebensbedingungen anzupassen, macht Hoffnung.

Deutschland hat viel Gutes erfahren – aber die Widersprüche und Risiken wachsen schnell

Seit der Entstehung des Grundgesetzes hat sich vieles an den Lebensbedingungen zum Guten und vieles zum Schlechten entwickelt. Deutschland lebte inmitten Europas fast achtzig Jahre in Frieden. Sein wirtschaftlicher Aufstieg nach dem Zweiten Weltkrieg, die friedliche Wiedervereinigung und eine stabile Demokratie haben zu dieser Entwicklung beigetragen. Dagegen stehen die wachsende soziale Ungleichheit, eine Auseinanderentwickung von Einkommen und Lebenschancen und damit verbundene Spaltungen der Gesellschaft sowie eine nicht mehr aufzuhaltende Klimakatastrophe und die Zerstörung der Natur.

Von all diesen negativen Entwicklungen ist die Klima-/und Naturkatastrophe die größte Ungleichmacherin. Sie wird überproportional vom Lebensstil der Reichen und sehr Reichen verursacht, die Auswirkungen erfahren jedoch Alle, wobei die Wohlhabenden wiederum mehr Möglichkeiten haben, sich den extremen Auswirkungen beispielsweise der Klimakatastrophe weitgehend zu entziehen. Doch das Aussterben der Mitgeschöpfe, wie Vögel, Amphibien und Insekten betrifft alle.

Die Natur ist unter das Räderwerk des Kapitalismus geraten.

Zur Zeit des Wirtschaftswunders machte man sich noch keine Gedanken um die Natur. Natur war eben einfach da und wurde als Ressource für den Aufschwung benutzt. Doch schon bald wurden erste Stimmen laut, die auf die Auswirkungen der ungebremsten Ausbeutung hinwiesen (z.B. Bericht des Club of Rome; Rachel Carson „Der stumme Frühling“). Parallel hierzu entwickelte sich die soziale Marktwirtschaft in Deutschland hin zu einem Kapitalismus, der heute alle Bereiche der Gesellschaft erfasst hat, die Natur zerstört, eine immense Kluft zwischen Arm und Reich laufend weiter vertieft und das Gemeinwohl zugunsten von Egoismen von Unternehmen und Privatpersonen aufzugeben scheint.  

Dies alles war bei Gründung des Grundgesetzes nicht absehbar, aber..

es stellt sich die Frage, welche Katastrophe heute eintreten muss, um die notwendigen Anpassungen zu erwirken.

Der Klimawandel hat sich bereits zu einer Klimakatastrophe ausgewachsen, die sich schneller entwickelt, als prognostiziert. Die durch unser Tun ausgestorbenen Tiere und Pflanzen, die über Millionen von Jahren zur Erde gehörten, sind durch nichts mehr zurückzubringen und reißen tiefe Löcher in das Geflecht des Lebens. Ökosysteme, wie Meere, Flüsse, Wälder brechen zusammen.

„Der letzte Zweck der anderen Geschöpfe sind nicht wir“, sagt Papst Franziskus in Laudato Si.

Viele Menschen aus allen Bevölkerungsschichten haben sich eine lebendige Beziehung zur Natur bewahrt. Die Zerstörung der Natur wird von ihnen mit Trauer und Zorn, Verzweiflung und Resignation zur Kenntnis genommen. Die Natur wird als ein Gegenüber erlebt, mit der wir in einer Beziehung stehen, und nicht als bloße Ressource für den Kapitalismus. Diese Verbundenheit kommt auch in der o.g. Studie zum Ausdruck, wenn 95% die repräsentativ ausgesuchten Teilnehmer aus allen sozialen Schichten dem Schutz der Natur fast dieselbe hohe Bedeutung wie der Menschenwürde zusprechen!

Das 1949 verabschiedete Grundgesetz kann als anthropozentrisch beschrieben werden.

Es nimmt seiner Zeit gemäß und als Reaktion auf Diktatur und Krieg den Menschen in den Mittelpunkt, definiert seine Freiheitsrechte in einem Staat und benennt eindrücklich in Artikel 1 die Menschenwürde als unveräußerlichen Bestandteil des Menschseins.

Die Natur kommt zunächst gar nicht vor.

Erst 1994 wird die Natur indirekt im Sinne einer Lebensgrundlage für die Menschen benannt und der Staat zu ihrem Schutz verpflichtet. Es ist dieser Artikel 20a, der sich als zahnloser Tiger erwiesen hat. Hieran haben auch die Umweltschutzgesetze nichts Grundsätzliches ändern können. Denn sie müssen – ausgehend vom Grundgesetz – an den grundlegenden Gedanken anknüpfen, dass die Natur ein Objekt ist, über das zwar verhandelt werden kann, welches aber keinen Wert in sich selbst besitzt. In der gesamten deutschen Rechtsprechung hat die Natur keinen Eigenwert; der Mensch alleine ist ein Subjekt mit Eigenwert und scheint außerhalb der Natur zu stehen.

Es ist dieser Artikel 20a, der sich als zahnloser Tiger erwiesen hat. Hieran haben auch die Umweltschutzgesetze nichts Grundsätzliches ändern können.

75 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes ist diese Sichtweise als überholt zu betrachten. Ein tiefgreifender Wandel der Wertevorstellungen beginnt sich zu vollziehen, in der der Mensch als ein Teil der Natur zu betrachten ist. Dies ist auch auf einen Wandel in den Naturwissenschaften zurückzuführen. Neuere Forschungen offenbaren immer mehr die Verbindungen zwischen Pflanzen, Tieren, Menschen, Boden, Luft und Wasser. Kohlenstoff zirkuliert durch alle Sphären der Erde; alle lebenden Organismen sind über den Atem miteinander verbunden. Forschungen zu Wahrnehmung und Bewusstsein von Tieren und Pflanzen bringen Erstaunliches zutage; die Naturwissenschaft beginnt das große Ganze in den Blick zu nehmen.  Auch in den Geisteswissenschaften vollzieht sich eine Wende hin zu Beziehung und Resonanz aufeinander. Der Mensch steht nicht isoliert außerhalb der Natur – er ist aufs Engste mit ihr verbunden.

Die Verbindung zur Natur ist Teil des kulturellen europäischen Erbes, das nie ganz verloren gegangen ist. Franz von Assisi, Hildegart von Bingen, Goethe und die deutsche Romantik sind nur einige Namen und Epochen, die zu nennen wären. Heutige Philosophinnen und Philosophen denken das Verhältnis Mensch und lebendige Natur weiter (z.B. Martha Nussbaum, Andreas Weber).

Der Wunsch nach einem anderen Verhältnis Mensch und Natur wird somit immer wieder geäußert, schlägt sich jedoch nicht im Grundgesetz nieder. Dieser Wunsch wird auch nicht dadurch geschmälert, dass es für die einzelnen Menschen in ihren jeweiligen Lebensumständen schwer ist, ein Leben ohne Zerstörung der Natur zu leben. Der Einzelne kann bei der Wahrnehmung seiner Freiheits- und Wahlrechte die Natur nur sehr begrenzt schützen  – zu dicht ist das Geflecht und die Logik zerstörerischer Handlungsoptionen. Das macht es umso dringender im Grundgesetz, der höchsten Wertematrix unseres Zusammenlebens, dem Wunsch nach einem Miteinander von Mensch und Natur Ausdruck zu verleihen und einen verbindlichen Rechtsrahmen zu schaffen!

Die Rechte der Natur im Grundgesetz sind die konsequente Weiterführung dieser Erkenntnisse. Mit den Rechten der Natur wird erhält sie ein Eigenrecht auf leben und das Recht sich ihrer Art gemäß entwickeln zu können. Die Natur wird somit als Subjekt, als Gegenüber rechtlich anerkannt, und kann in gerichtlichen Auseinandersetzungen von Menschen vertreten werden.

Das Interesse der Natur zu leben, kann endlich auf Augenhöhe gegen die wirtschaftlichen Interessen z.B. eines Unternehmens abgewogen werden müssen. Dies ist derzeit nicht der Fall, denn die Natur ist ein Objekt, irgendein Ding, über das verhandelt wird.

Gleichzeitig werden sich mit den Rechten der Natur unsere Wertvorstellungen weiterentwickeln.

Der bereits begonnene Wandel in der Wahrnehmung der Natur bekommt neue Impulse und kann eines Tages zu einem insgesamt friedlicheren Miteinander von Mensch und Natur führen.

Viele indigene Gemeinschaften auf der ganzen Welt haben über Jahrhunderte hinweg ein Wertesystem gelebt, das von Gegenseitigkeit zwischen Menschen und Natur geprägt war. Die weltweite Bewegung für die Rechte der Natur hat sich von diesem Miteinander inspirieren lassen und dies mit dem europäischen Rechtssystem verbunden. In Europa wurden der Salzwasserlagune Mar Menor in Spanien Eigenrechte zugesprochen. 

Die Rechte der Natur knüpfen an das kulturelle Erbe Deutschlands an. Sie entsprechen dem neuesten Stand der Geistes- und Naturwissenschaften und dem Wunsch der Bevölkerung nach der Durchsetzung des Schutzes der Natur. Sie sind mir der Wahrnehmung vieler Menschen in Resonanz, die in der Natur ein lebendiges Gegenüber und Miteinander finden.

Manchmal wird argumentiert, man möge doch erst einmal die bestehenden Umweltgesetze durchsetzen und das offensichtliche Vollzugsdefizit beheben.[4] Dies verkennt jedoch, dass die Rechte der Natur das Eintreten von Naturzerstörungen von vornherein verhindern kann, wohingegen unsere Naturschutzgesetz bestenfalls mit wenig wirksamen Ausgleichsmaßnahmen die Naturzerstörung fördern.

Das beste Beispiel für den Fortschritt, der mit den Rechten der Natur einherghet, ist das Urteil zu Los Cedros in Ecuador.

Im Grundgesetz klafft eine große Lücke in Bezug auf die Natur. Es geht nach wie vor davon aus, dass wir losgelöst von der Natur in einem unbelebten Raum leben, so als wären wir nicht  Teil der Lebensprozesse  unserer Mitwelt. Ja, im Grundgesetz ist man sogar noch einen Schritt weitergegangen, indem neben den Menschen als natürliche Personen das Konstrukt der juristischen Person verankert wurde, mit der z.B. Kapitalgesellschaften Eigenrechte erhalten und diese vor Gericht einklagen lassen können. Unternehmen haben eigene Rechte und die lebendige Natur nicht?

Die Rechte der Natur führen das Projekt der Moderne weiter.[5]

In der Vergangenheit wurden in einem Prozess der gesellschaftlichen Weiterentwicklung immer mehr rechtlosen Randgruppen eigene Rechte zugesprochen (Sklaven, Frauen, Kinder). Dieser Prozess wird in einem weiteren gesellschaftlichen Schritt fortgeführt und auf die Mitgeschöpfe und die Natur übertragen. 

Mit Hochachtung sehen wir heute auf die Mütter des Grundgesetzes (Elisabeth Selbert, Frieda Nadig, Helene Weber und Helene Wessel), die gegen Abwertungen und heftigen Widerstand die Aufnahme des Artikel 3 Abs. 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ in das bundesdeutsche Grundgesetz durchsetzten. Diese vier Frauen gehörten neben 61 Männern dem Parlamentarischen Rat an. Und mit noch mehr Hochachtung nehmen wir aus heutiger Sicht zur Kenntnis, dass sie drei verschiedenen Parteien (CDU, SPD, Zentrum) angehörten und über Parteigrenzen und interne Widerstände ihrer Parteien hinweg die Weichen für eine gleichberechtigte Gesellschaft legten.

Es ist zu hoffen, dass sich in naher Zukunft viele Menschen finden, die über Parteigrenzen, soziale Hekrunft, Religionszugehörigkeiten und Altersunterschieden hinweg, für die Anerkennung der Rechte der Natur in das Grundgesetz eintreten! Es wird vielleicht unsere letzte Chance sein.     

Karina Czupor

Netzwerk Rechte der Natur e.V.

www.Rechte-der-Natur.de


[1] Dieter Grimm „In guter Verfassung? Alt aber nicht veraltet – das Grundgesetz im 75. Jahr“  Aus Politik und Zeitgeschichte/bpb.de, 23.2.2024

[2] https://forum-midem.de/wp-content/uploads/2024/05/MIDEM_Grundgesetzstudie.pdf

[3] Wikipedia

[4] https://www.europarl.europa.eu/thinktank/en/document/IPOL_STU(2021)689328

[5] Dieser Gedanke wird z.B. auch von Frank Adloff vertreten. Siehe Diskussion im Netzwerk Rechte der Natur am 29.4.2024 , https://www.rechte-der-natur.de/de/

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Naturschutz ist keine rückwärtsgewandte Romantik sondern angewandter Menschenschutz

Christine Ax, Netzwerk Rechte der Natur e.V.

Hintergrund dieses Beitrages ist die Ablehnung der Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Wiederherstellung der Natur (COM/2022/304) im EU-Umweltausschuss durch die EVP und ihre Verbündeten. Die Argumente, mit denen die EVP gegen die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur kämpft, ist ein verantwortungsloser Angriff auf die Lebensgrundlagen aller Europäerinnen. Denn die Verordnung ist eine reale Chance, die dramatische Naturzerstörung der letzten Jahrzehnte zu reparieren und die natürlichen Grundlagen unserer Existenz und Ernährung auf eine sichere Grundlage zu stellen. Naturschutz hat nichts mit rückwärtsgewandter Romantik zu tun. Mehr Naturschutz führt keineswegs zu Hungersnöten, sondern schützt uns alle davor, sichert Zukunft und ist Grundlage für ein gutes und gesundes Leben.“

Die Argumente, mit denen sich der EU-Abgeordnete Liese (CDU) im Deutschlandfunk am 27. Juni im Zusammenhang gegen die Richtlinie kämpft, sind abenteuerlich, unbegründet und ein Versuch, uns alle in die Irre zu führen. Liese brachte die geplanten Naturschutzmaßnahmen in Verbindung mit „rückwärtsgewandter Romantik“, widersprach nicht der Behauptung, dass die Verordnung weltweit Hungerkrisen verursachen würde und erweckte den Eindruck, es gäbe bereits genug oder vielleicht sogar bereits zu viel Naturschutz. Dabei wurde auch offensichtlich, dass es ihm einzig und allein um die Interessen des Teils der Landwirtschaft geht, der Landwirtschaft industriell betreibt.

Richtig ist aber: Hintergrund dieser Verordnung ist ein von Wissenschaft und Politik nahezu einvernehmlich festgestelltes Versagen der Umwelt- und Naturschutzpolitik der letzten Jahrzehnte. Die Kommission begründet ihren Vorschlag mit der Feststellung, dass trotz der Bemühungen der EU und internationaler Gremien der Biodiversitätsverlust und die Schädigung der Ökosysteme in besorgniserregendem Tempo immer weiter fortschreiten. Und die Kommission stellt weiterhin fest, dass dieses Naturschutzversagen Mensch, Wirtschaft und Klima gefährdet: Denn „gesunde Ökosysteme bieten Nahrungsmittel und Ernährungssicherheit, sauberes Wasser sowie CO2-Senken und schützen vor mit dem Klimawandel einhergehenden Naturkatastrophen. Sie sind für unser langfristiges Überleben, unser Wohlergehen, unseren Wohlstand und unsere Sicherheit von entscheidender Bedeutung, da sie die Grundlage für die Widerstandsfähigkeit Europas bilden.“ 

Um die Klima- und Biodiversitätsziele der Union für 2030 und 2050 zu erreichen und die Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme zu gewährleisten, hält die EU-Kommission entschlossenere Maßnahmen erforderlich. Um die bereits zerstörte Natur wiederherzustellen, schlägt sie vor, dass bis 2030 knapp ein Drittel aller europäischen Ökosysteme, die in keinem guten Zustand sind, wieder in einen guten Zustand versetzt werden müssen. Bis 2040 sollen mindestens 60 % und bis 2050 sollen mindestens 90 % aller Flächen, die in keinem guten Zustand sind, so wiederhergestellt werden, dass sie in einem guten Zustand sind und bleiben. Unter gutem Zustand versteht die Kommission einen Zustand, in dem ein Ökosystem das Maß an ökologischer Integrität, Stabilität und Widerstandsfähigkeit aufweist, das für die Existenz und das Überleben als Ökosystem erforderlich ist.

Das Netzwerk Rechte der Natur unterstützt ausdrücklich die Ziele dieser Richtlinie und würde es sehr begrüßen, wenn auch der nächste logische Schritt gegangen würde, indem der Natur ein Recht auf Wiederherstellung, Leben und Entwicklung zugestanden wird. Ein Rechtsanspruch auf Leben für die Natur kann verhindern, dass bei der Abwägung von Nutzungsinteressen und Erfordernissen des Naturschutzes, der Schutz der Natur  regelmäßig unterliegt. Dass diese Forderung keine Utopie ist, dafür gibt es immer mehr Belege. So hat die Festschreibung der Rechte der Natur in der Verfassung Ecuadors bewirkt, dass wichtige Teile des Ecuadorianischen Regenwaldes vor ihrer Zerstörung bewahrt werden konnten. Sowohl das Urteil zu Los Cedros als auch das Urteil zum Intag-Regenwald sind dafür gute Beispiele. In Spanien wurde dem Mar Menor jüngst ein Recht auf Leben zugestanden. Weltweit wächst die Zahl erfolgreicher Initiativen, die ihre Hoffnungen auf ein gute Zukunft mit dem Recht auf Leben der Natur verknüpfen.

Dass wir uns heute in einer für die menschliche Existenz bedrohliche und sich gegenseitig verstärkende „Doppelkrise“ befinden (Klimawandel und Biodiversitätsverlust), ist Folge eines Denkens und einer Gesetzgebung, für die die Natur ein Objekt ist, das bis zur Zerstörung benutzt, degradiert und ausgebeutet werden darf. Dies hat dazu geführt, dass der Artenschwund nicht gestoppt wurde, sondern immer schneller voranschreitet, die Wasserversorgung in Gefahr ist, Böden erodieren und austrocknen, Fließgewässer verschmutzt werden und in Folge des Klimawandels versiegen. Selbst die Weltmeere sind inzwischen als Ökosysteme gefährdet.

Naturschutz oder die Forderung nach den Rechten der Natur sind vor diesem Hintergrund das Gegenteil von rückwärtsgewandter Romantik. Sie sind zukunftszugewandter Menschenschutz. Nicht die Natur braucht uns. Wir brauchen die Natur. Wir sind Natur. Und ohne Natur sind wir nicht.

Nicht die Forderung nach dem Schutz der Natur und ihrem Recht auf Leben ist utopisch. Utopisch ist es, anzunehmen, dass wir auch nur einen Tag so weiter machen können, wie bisher. Wer die Natur und ihr Recht auf Wiederherstellung und Leben schützt, schützt den Menschen und sichert seine Zukunft und damit auch die der Landwirtschaft. 

Mit der Denunzierung des Naturschutzes als etwas romantisch Rückwärtsgewandtes betreibt Herr Liese ein gefährliches Spiel und er stärkt damit die Kräfte in unserer Gesellschaft, die sich gegen den notwendigen Wandel und die Transformation unserer Wirtschaft und Gesellschaft stellen.


Die Rechte der Natur

von Karina Czupor (Nabu Niedersachsen)

Am 22. April letzten Jahres, dem Tag der Mutter Erde, wurde von der Initiative ,,Rechte der Natur” in einer Pressekonferenz vorgeschlagen, der Natur eigene Rechte im Deutschen Grundgesetz einzuräumen. Die weltweite Bewegung für die Rechte der Natur strebt an, Eigenrechte der Natur in den jeweiligen Rechtssystemen zu verankern. In den westlichen Kulturen hat sich früh eine Entfremdung von der Natur herausgebildet. In der bis heute vorherrschenden dualistischen Sicht auf die Welt gibt es Subjekte wie uns Menschen, die Rechte besitzen und Objekte wie die Natur, die rechtlos gestellt sind.

Die uns umgebende Welt wird dabei als Ressource gesehen, die dem Menschen zusteht und ausgebeutet werden kann. Untergang ganzer Ökosysteme, Artensterben und Erderhitzung sind die Folgen.

Die Existenz des Menschen hängt wesentlich mit der Existenz der Natur zusammen.

Naturschutzverbände sind in ihrer Arbeit täglich mit den Folgen dieser Sichtweise konfrontiert . Zwar gelingt es durch großes Engagement Schutzzonen einzurichten, Ausgleichsmaßnahmen zu erreichen oder Wiederherstellung zu erwirken, aber die Aktivitäten reichen nicht aus, um Artensterben und Erderhitzung zu verhindern.

Dieses selbstzerstörerische Verhältnis zur Natur ist dem Menschsein jedoch nicht zwangsläufig innewohnend. Viele indigene Völker erkennen, dass die Existenz des Menschen untrennbar mit der Existenz der Natur verbunden ist. Der Mensch wird hier als Teil der Natur gesehen und seine Mitwelt mit Dank und Respekt behandelt.

Wissenschaftliche Erkenntnisse bestätigen die Verflochtenheit der Welt und allen Lebens.

Von der Symbiose zweier winziger Lebewesen wie einer Alge und einem Pilz bis hin zum Kreislauf des Kohlenstoffs durch Boden, Gesteine, Ozeane, Pflanzen, Tiere und Atmosphäre ist alles miteinander verbunden. Unser Rechtssystem entspricht bislang jedoch der anthropozentrischen Weltsicht und bildet weder diese Verbundenheit noch den Eigenwert der Arten auf diesem Planeten ab. Der Mensch allein ist Träger von Rechten und kann diese als ,,natürliche Person” vor Gericht geltend machen.

Auch Unternehmen, sogenannte ,,juristische Personen”, können durch ihre Vertreter eigene Ansprüche einklagen. Damit sind auch ökonomische Interessen geschützt.

Die Natur hingegen hat (noch)keine Eigenrechte.

Hier setzt die weltweite Bewegung für die Rechte der Natur an. Sie fordert,der Natur eigene Rechte zu geben und diese in der Verfassung zu verankern.Als erstes Land der WeIt nahmEcuador die Rechte der Natur in die Verfassung auf. Auf dieser Grundlage entschied das ecuadorianische Verfassungsgericht im Dezember 2021 in einem umfassenden Urteil, dass im Naturschutzgebiet Los Cedros kein Bergbau oder andere ‘ Extraktion stattfinden darf. In zahlreichen Ländern,auch in Europa, werden derzeit Anträge in die Parlamente eingebracht,mit dem Ziel, der Natur subjektive Rechte einzuräumen. In Bayern wurde das erste Volksbegehren gestartet (www.DubistdieEr.de). Die vorgeschlagene Grundgesetzänderung würde die bisherige Schieflage, zugunsten menschlicher, ökonomischer Interessen, korrigieren. Sie würde außerdem dazu führen, dass die Menschen ihre Beziehung zur Natur überdenken und neu zu verstehen versuchen. Daher stellt die Diskussion über die Rechte der Natur auch eine Chance dar, eine gefährdende Sichtweisen aufzubrechen.

Karina Czupor ist seit 2020 Mitglied im Netzwerk Rechte der Natur www.rechte-der-natur.de

Die Gedanken Jens Kerstens sind anregend und geradezu aufregend. Ihre Lektüre ist bestens zu empfehlen.

Eine Rezension des Buches “Das ökologische Grundgesetz” von Dr. jur. Peter C. Mohr Hamburg

Das Werk steht in einer ständig wachsenden Reihe von Gedanken und Empfehlungen zur Bereicherung und Novellierungen des Grundgesetzes um den Schutz der Natur, um die Ökologie, Artensterben, Klimawandel, Vermüllung der Erde. Diese weitgehend unbestrittenen Tatsachen bedrohen das Leben von Menschen, Tieren und Pflanzen. Sie sind Zeichen der Übernutzung der Erde bis zur Selbstzerstörung.

Andere Staaten als die Bundesrepublik haben auf diese Entwicklung bereits und seit längerem reagiert. Ecuador hat als erstes Land in seiner Verfassung eigene subjektive Rechte der Natur anerkannt. In Indien und Neuseeland sind Flüssen eigene Rechte bestätigt und anerkannt worden. So auch in einer Vielzahl anderer Länder. Als erstes Land hat Spanien einer Lagune, dem Mare Menor, eigene Rechte zuerkannt, nachdem alle in Europa schon geltenden Bestimmungen zum Schutz der Natur wie FFH oder Vogel RL die Lagune nicht vor den Schäden von Landwirtschaft und Tourismus geschützt hatten. Dafür sind besondere gesetzliche Grundlagen geschaffen worden, die letztendlich jede Bürgerin und jeden Bürger berechtigen ein eigenes Recht der Lagune gegen Eingriffe geltend zu machen. Die Lagune fordert die Achtung ihrer eigenen Lebensrechte ein, vertreten durch Bürgerinnen oder Bürger.

Die Art der Menschen ist ein „Erfolgsmodell“. Ihre Zahl wächst seit 300 000 Jahren unaufhörlich. Damit auch die Übernutzung und der Verbrauch dessen, was der Mensch an Natur, an Wasser, Luft, Tieren und Pflanzen und den Schätzen der Erde wie Kohle, Öl oder Erzen für sich in Anspruch nimmt.

Das Verlangen des Menschen, seine Ansprüche an die Natur und deren Verbrauch sind nahezu unbegrenzt.

Gegen diese für alles Leben auf der Erde höchst bedrohliche und gefährliche Entwicklung kennt und schützt das Grundgesetz nur im Randbereich des Art. 20a GG. Der Gesetzgeber hat 1994, also 55 Jahre nachdem das Grundgesetz in Kraft getreten ist, das Staatsziel „Umweltschutz“ in das Grundgesetz eingeführt und im Jahre 2002 um den Tierschutz ergänzt. Art. 20a GG wendet sich nur an den Staat. Schon vor 1994 und auch danach hat der Gesetzgeber eine nahezu unendliche Zahl von Gesetzen dazu erlassen. Artensterben, Klimawandel, und die Vermüllung der Erde werden indes nicht gestoppt, nicht einmal gebremst. Die große Mehrzahl dieser Bestimmungen schützt die Nutzung der Umweltgüter und ihren Verbrauch für und durch den Menschen, indes nicht dessen Mitwelt [Klaus Michael Meyer-Abich]. Der Mensch schädigt und gefährdet damit nicht nur seine Mitwelt sondern auch das Überleben seiner Art.

Die Antwort von Jens Kersten hierauf ist  ein umfassender und – soweit ersichtlich – in dieser Reichweite erster Vorschlag, das Grundgesetz insgesamt und  entscheidend zu „ökologisieren“. Der Mensch wird auf ein ökologisches Allgemeinwohl verpflichtet. Um dieses ökologische Verantwortungsprinzip zu sichern, schlägt Kersten ein ökologisches Grundgesetz vor. Die Präambel und die Art. 1-20a GG werden wesentlich novelliert. Diese Regelungen werden jeweils um den Schutze der Natur ergänzt. Die Natur erhält eigene subjektive Grundrechte, soweit sie ihrem Wesen nach auf die Natur anwendbar sind. Darüber hinaus schlägt Kersten vor, die Ökologie als Staatsprinzip zu verankern.

Neben dem demokratischen, rechtsstaatlichen, sozial republikanischen und föderalen Prinzip soll das gleichermaßen wesentliche Staatsprinzip Ökologie gelten und Art. 20 GG dementsprechend erweitert werden. Dies erfordert weitere Neuerungen des Grundgesetzes, insbesondere auch um das ökologische Staatsprinzip in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung praktisch zu verfolgen.

In der Aufsehen erregenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutz sieht Kersten einen sehr begrüßenswerten Fortschritt – indes nicht die Problembewältigung insgesamt. Eine auf Einzelfällen in der Vergangenheit beruhende Rechtsprechung sei nicht der verfassungsgerechte Weg, um den Schutz der Natur zu sichern, insbesondere auch deshalb, weil das BVerfG immer wieder darauf hinweist, dass Art. 20a GG zwar ein Verfassungsprinzip ist aber keine subjektiven Rechte gewährt.

Nicht nur Menschen haben eigene Rechte sondern auch juristische Personen insbesondere dem Kapital (gemäß Art 19 Abs. 3 G) erkennt das Grundgesetz eigene subjektive Rechte zu. Deshalb können im System des Grundgesetzes auch der Natur eigene Rechte zuerkannt oder bestätigt werden.

Die eigenen subjektiven Rechte der Natur werden nach Jens Kersten- solange die Natur nicht mit dem Menschen spricht- von allen Staatsbürgern wahrgenommen. Eine Beeinträchtigung eigener subjektiver Rechte im Sinne des § 42 VwGO ist keine Voraussetzung für die Waffengleichheit der Natur.

Kerstens Vorschläge werden die juristische Auseinandersetzung um die weiterhin gebotene Abwägung zwischen den Interessen des Menschen und dem Schutz der Natur nicht beenden sondern wesentlich beleben. Der Weg ist auch das Ziel.

Die Gedanken Jens Kerstens sind anregend und geradezu aufregend. Ihre Lektüre ist bestens zu empfehlen.

Was würde sich, was müsste sich ändern? Jens Kersten unterbreitet konkrete Vorschläge, die er als “Entwurf” zum Grundgesetz bezeichnet.

Art. 2 GG E Abs. 1

Mit der Anerkennung eines ökologischen Wohles der Allgemeinheit, vgl. Art. 2 GG des Entwurfes wird das Recht auf eine freie Entfaltung der Persönlichkeit zukünftig nicht nur durch die bisherige verfassungsmäßige Ordnung begrenzt, sondern auch durch das ökologische Wohl der Allgemeinheit. Dieses wird ein Rechtsinstitut und als solches im Rahmen der Verfassung begrenzt.

Art. 2 GG E Abs. 2 S. 1

Das Recht auf Leben. Körperliche Unversehrtheit wird ergänzt um das Recht auf eine intakte Umwelt und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen; das erweitert den Vorschlag von Ferdinand von Schirach in Jeder Mensch, „Jeder Mensch hat das Recht, in einer gesunden und geschützten Umwelt zu leben“ deshalb erheblich, weil nach dem Entwurf Kersten die Natur als ökologische Person Rechte hat.

Art. 14 GG E Abs. 2

Eigentum und sein Gebrauch sind insbesondere dem sozialen und ökologischem Wohle verpflichtet.

Eine Einschränkung des Art. 14 Abs. 2 GG vermeidet Kersten mit der Einführung des Wortes „insbesonders“.

Art. 19 GG-E Abs. 3

Die Grundrechte gelten, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind – auch für ökologische Personen.

Hier nimmt Kersten die Bestimmung der Grundrechte für inländische Personen auf, die ebenfalls nur insoweit gelten als sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. Die entscheidende Aufgabe zukünftiger Gesetzgebung und Rechtsprechung wird es sein, den Maßstab dafür zu finden.

Nach Jens Kerstens Entwurf wird also keine ins einzelne gehende Regelung der eigenen subjektiven Rechte der Natur vorgeschlagen. Kersten empfiehlt ein ökologisches Gesetzbuch, in dem differenzierte Bestimmungen die subjektiven Rechte der Natur regeln.

Damit nimmt Kersten keine Stellung zu Fragen wie z. B.

Welche Tiere haben ein Lebens- und Freiheitsrecht?

Welche Tiere soll der Mensch essen dürfen?

Welche Bauvorhaben haben Vorrang vor der Inanspruchnahme von Natur?

Welche „Schätze“ der Erde dürfen genutzt werden?

Das wird eine zukünftige Aufgabe, die Kersten abschließend als groß und reizvoll beschreibt, also in der Erkenntnis ihrer wesentlichen Bedeutung für die Gesellschaft und Dauer der Diskussion um deren Umsetzung.

Die Realisierung einer Grundgesetzänderung folgt vor allem einem: der Entwicklung der Gesellschaft. Es bleibt auch hier: die Einführung eigener Rechte der Natur ins Grundgesetz wird erfolgen, offen bleibt wann.

Jens Kersten: Das ökologische Grundgesetz, eschienen bei C.H. Beck, München 2022, 241 Seiten, 34,95 Euro

Über den Autor: Dr. jur. Peter C. Mohr hat im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit hat Peter C. Mohr das Umweltrecht zu seinem besonderen Schwerpunkt gemacht. 2022 erhielt er vom NABU-Bundesverband die Lina-Hähnle-Medaille. Dr. Peter Mohr ist Mitglied im Netzwerk Rechte der Natur und hat an den Vorschlägen des Netzwerkes für eine Grundgesetzreform mitgearbeitet. ER plädiert dafür, dass die Rechte der Natur in eine Grundgesetzreform münden.

IPBES: Ökonomisierung der Natur fördert die globale Biodiversitätskrise

Im Juli hat der IPBES – das Gremium, das den UN-Prozess zur Rettung der Biodiversität begleitet, einen bemerkenswerten Bericht herausgegeben. Der Bericht analysiert wie weltweit der Wert der Natur beschrieben und erhoben wird. Und er untersucht, welche Bewertungsverfahren geeignet sind, die Biodiversitätskrise zu entschärfen und den Frieden mit der Natur herzustellen.

Das Ergebnis wurde mit folgender Pressemitteilung veröffentlicht:

Die Art und Weise, wie die Natur bei politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen bewertet wird, ist sowohl ein wichtiger Treiber der globalen Biodiversitätskrise als auch eine wichtige Gelegenheit, sie anzugehen, so eine vierjährige methodische Bewertung von 82 Spitzenwissenschaftlern und Experten aus allen Regionen der Welt.

Der am Samstag von Vertretern der 139 Mitgliedstaaten der Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES) verabschiedete Assessment Report on the Diverse Values and Valuation of Nature stellt fest, dass es einen dominanten globalen Fokus auf kurzfristige Gewinne und Wirtschaftswachstum gibt, wobei die Berücksichtigung mehrerer Werte der Natur bei politischen Entscheidungen oft ausgeschlossen wird.

Wirtschaftliche und politische Entscheidungen haben überwiegend bestimmte Werte der Natur in den Vordergrund gestellt, insbesondere marktwirtschaftliche Instrumentalwerte der Natur, wie sie mit intensiv produzierten Lebensmitteln verbunden sind. Obwohl diese Marktwerte in der Politik oft privilegiert sind, spiegeln sie nicht angemessen wider, wie sich Veränderungen in der Natur auf die Lebensqualität der Menschen auswirken. Darüber hinaus übersieht die Politik die vielen nicht-marktwirtschaftlichen Werte, die mit den Beiträgen der Natur für die Menschen verbunden sind, wie Klimaregulierung und kulturelle Identität.

“Mit mehr als 50 Bewertungsmethoden und -ansätzen mangelt es nicht an Wegen und Werkzeugen, um die Werte der Natur sichtbar zu machen”, sagt Prof. Unai Pascual (Spanien/Schweiz), der das Assessment gemeinsam mit Prof. Patricia Balvanera (Mexiko), Prof. Mike Christie (UK) und Dr. Brigitte Baptiste (Kolumbien) leitete. “Nur 2% der mehr als 1.000 untersuchten Studien konsultieren Stakeholder zu Bewertungsergebnissen und nur 1% der Studien involvierten Stakeholder in jeden Schritt des Prozesses der Bewertung der Natur. Was knapp ist, ist der Einsatz von Bewertungsmethoden, um Machtasymmetrien zwischen den Interessengruppen anzugehen und die vielfältigen Werte der Natur transparent in die Politikgestaltung einzubetten.”

Tief interdisziplinär und basierend auf einer umfassenden Überprüfung durch Experten aus den Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften stützt sich das Values Assessment auf mehr als 13.000 Referenzen – darunter wissenschaftliche Arbeiten und Informationsquellen aus indigenem und lokalem Wissen. Es baut auch direkt auf dem IPBES Global Assessment 2019 auf, in dem die Rolle des Wirtschaftswachstums als Haupttreiber für den Verlust der Natur identifiziert wurde, wobei 1 Million Pflanzen- und Tierarten jetzt vom Aussterben bedroht sind.

Um politischen Entscheidungsträgern zu helfen, die sehr unterschiedliche Art und Weise, wie Menschen die Natur begreifen und schätzen, besser zu verstehen, bietet der Bericht eine neuartige und umfassende Typologie der Werte der Natur. Die Typologie zeigt, wie verschiedene Weltanschauungen und Wissenssysteme die Art und Weise beeinflussen, wie Menschen mit der Natur interagieren und sie wertschätzen.

Um diese Typologie für die Entscheidungsfindung nutzbar zu machen, stellen die Autoren vier allgemeine Perspektiven vor.

Diese sind: Leben von, mit, in und als Natur.

Das Leben von der Natur betont die Fähigkeit der Natur, Ressourcen für die Erhaltung von Lebensgrundlagen, Bedürfnissen und Bedürfnissen der Menschen wie Nahrung und materiellen Gütern bereitzustellen.

Das Leben mit der Natur konzentriert sich auf das Leben, das “anders als der Mensch” ist, wie das intrinsische Recht der Fische in einem Fluss, unabhängig von menschlichen Bedürfnissen zu gedeihen.

Leben in der Natur bezieht sich auf die Bedeutung der Natur als Schauplatz für das Orts- und Identitätsgefühl der Menschen.

So zu leben, wie die Natur zu leben, sieht die natürliche Welt als einen physischen, mentalen und spirituellen Teil von sich selbst.

Der Bericht stellt fest, dass die Anzahl der Studien, die die Natur schätzen, in den letzten vier Jahrzehnten durchschnittlich um mehr als 10% pro Jahr gestiegen ist. Der Schwerpunkt der jüngsten (2010-2020) Bewertungsstudien lag auf der Verbesserung des Zustands der Natur (65% der überprüften Bewertungsstudien) und der Verbesserung der Lebensqualität der Menschen (31%), wobei sich nur 4% auf die Verbesserung von Fragen der sozialen Gerechtigkeit konzentrierten. 74% der Bewertungsstudien konzentrierten sich auf instrumentelle Werte, 20% auf intrinsische Werte und nur 6% auf relationale Werte.

“Das Werte-Assessment bietet Entscheidungsträgern konkrete Werkzeuge und Methoden, um die Werte, die Einzelpersonen und Gemeinschaften über die Natur haben, besser zu verstehen”, sagte Prof. Balvanera. “Zum Beispiel werden fünf iterative Schritte hervorgehoben, um die Bewertung so zu gestalten, dass sie den Bedürfnissen verschiedener Entscheidungskontexte entspricht. Der Bericht enthält auch Leitlinien zur Verbesserung der Bewertungsqualität unter Berücksichtigung von Relevanz, Robustheit und Ressourcenanforderungen verschiedener Bewertungsmethoden.”

“Verschiedene Arten von Werten können mit unterschiedlichen Bewertungsmethoden und -indikatoren gemessen werden. Zum Beispiel kann ein Entwicklungsprojekt zu wirtschaftlichen Vorteilen und Arbeitsplätzen führen, für die instrumentelle Werte der Natur bewertet werden können, aber es kann auch zum Verlust von Arten führen, die mit den inneren Werten der Natur verbunden sind, und zur Zerstörung von Kulturerbestätten, die für die kulturelle Identität wichtig sind, wodurch die Beziehungswerte der Natur beeinträchtigt werden. Der Bericht bietet Leitlinien für die Kombination dieser sehr unterschiedlichen Werte.”

“Die Bewertung ist ein expliziter und beabsichtigter Prozess”, sagte Prof. Christie. “Die Art und Qualität der Informationen, die Bewertungsstudien liefern können, hängt weitgehend davon ab, wie, warum und von wem die Bewertung entworfen und angewendet wird. Dies beeinflusst, wessen und welche Werte der Natur in Entscheidungen erkannt würden und wie gerecht die Vorteile und Lasten dieser Entscheidungen verteilt würden.”

“Die Anerkennung und Achtung der Weltanschauungen, Werte und des traditionellen Wissens indigener Völker und lokaler Gemeinschaften ermöglicht eine integrativere Politik, was sich auch in besseren Ergebnissen für Mensch und Natur niederschlägt”, sagte Dr. Baptiste. “Auch die Anerkennung der Rolle der Frau bei der Verwaltung der Natur und die Überwindung von Machtasymmetrien, die häufig mit dem Geschlechterstatus zusammenhängen, kann die Einbeziehung der Vielfalt der Werte in Entscheidungen über die Natur fördern.”

Der Bericht stellt fest, dass es eine Reihe von tief verwurzelten Werten gibt, die mit Nachhaltigkeit in Einklang gebracht werden können, wobei Prinzipien wie Einheit, Verantwortung, Verantwortung und Gerechtigkeit sowohl gegenüber anderen Menschen als auch gegenüber der Natur betont werden. “Die Verlagerung der Entscheidungsfindung in Richtung der vielfältigen Werte der Natur ist ein wirklich wichtiger Teil des systemweiten transformativen Wandels, der erforderlich ist, um die aktuelle globale Biodiversitätskrise anzugehen”, sagte Dr. Balvanera. “Dazu gehört es, ‘Entwicklung’ und ‘gute Lebensqualität’ neu zu definieren und die vielfältigen Beziehungen der Menschen zueinander und zur natürlichen Welt anzuerkennen.”

Die Autoren identifizieren vier wertezentrierte “Hebelpunkte”, die dazu beitragen können, die Bedingungen für den transformativen Wandel zu schaffen, der für eine nachhaltigere und gerechtere Zukunft notwendig ist:

  • Anerkennung der vielfältigen Werte der Natur
  • Einbettung der Bewertung in die Entscheidungsfindung
  • Reform von Richtlinien und Vorschriften, um die Werte der Natur zu verinnerlichen
  • Verschiebung der zugrunde liegenden gesellschaftlichen Normen und Ziele, um sie an den globalen Nachhaltigkeits- und Gerechtigkeitszielen auszurichten

“Unsere Analyse zeigt, dass verschiedene Wege dazu beitragen können, eine gerechte und nachhaltige Zukunft zu erreichen. Der Bericht widmet den zukünftigen Pfaden im Zusammenhang mit “grüner Wirtschaft”, “Degrowth”, “Earth Stewardship” und “Naturschutz” besondere Aufmerksamkeit. Obwohl jeder Weg von unterschiedlichen Werten getragen wird, teilen sie Prinzipien, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind “, fügte Prof. Pascual hinzu. “Wege, die sich aus unterschiedlichen Weltanschauungen und Wissenssystemen ergeben, zum Beispiel solche, die mit gutem Leben und anderen Philosophien des guten Lebens verbunden sind, können ebenfalls zu Nachhaltigkeit führen.”

Zu den anderen Instrumenten, die der Bericht bietet, um die Berücksichtigung einer größeren Vielfalt der Werte der Natur bei der Entscheidungsfindung zu stärken, gehören: eine Untersuchung der Einstiegspunkte für die Bewertung in allen Teilen des Politikzyklus; sechs miteinander verknüpfte, werteorientierte Leitlinien zur Förderung von Nachhaltigkeitspfaden; eine Bewertung des Potenzials verschiedener umweltpolitischer Instrumente zur Unterstützung eines transformativen Wandels hin zu nachhaltigeren und gerechteren Zukünften durch die Darstellung unterschiedlicher Werte und eine detaillierte Darstellung der erforderlichen Fähigkeiten von Entscheidungsträgern, um die Berücksichtigung und Einbettung der vielfältigen Werte der Natur in Entscheidungen zu fördern.

“Die biologische Vielfalt geht verloren und die Beiträge der Natur zu den Menschen werden jetzt schneller abgebaut als zu irgendeinem anderen Zeitpunkt in der Geschichte der Menschheit”, sagte Ana María Hernández Salgar, Vorsitzende von IPBES. “Dies liegt vor allem daran, dass unsere derzeitige Herangehensweise an politische und wirtschaftliche Entscheidungen die Vielfalt der Werte der Natur nicht ausreichend berücksichtigt. Die IPBES-Wertebewertung wird zu einem äußerst wichtigen Zeitpunkt veröffentlicht – kurz vor der erwarteten Einigung der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt im Laufe dieses Jahres über einen neuen globalen Rahmen für die biologische Vielfalt für das nächste Jahrzehnt. Die Informationen, Analysen und Werkzeuge, die das Werte-Assessment bietet, leisten einen unschätzbaren Beitrag zu diesem Prozess, zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und zur Verlagerung aller Entscheidungen in Richtung besserer, wertezentrierter Ergebnisse für die Menschen und den Rest der Natur.”

Prof. Dr. Klaus Bosselmann

Staaten haben sich zu lange auf minimale pragmatische Maßnahmen beschränkt

Prof. Dr. Klaus Bosselmann

Neuseeland hat als erster Mitgliedsstaat der OECD die Rechte der Natur anerkannt, wenn auch nur mit Bezug auf einzelne Landschaftsteile und Flüsse. Die Grundidee ist, der Natur Stimme und Gewicht zu geben und zwar nach ihren Eigengesetzlichkeiten. Ökosysteme z.B. dürfen nicht nach ihrer Nützlichkeit und Funktion für den Menschen bewertet werden, sondern nach der Wahrung und Wiederherstellung ihrer Integrität. Die Integrität von Ökosystemen, von denen der Mensch selbstverständlich ein Teil ist, ist ein nicht-anthropozentrisches Prinzip. Und dies ist der entscheidende Gedanke der mit der Anerkennung von Rechten der Natur verbunden ist. Die Regierung Neuseelands ist übrigens gerade dabei, das Umweltgesetzbuch zu reformieren und mit einer neuen Zweckbestimmung sicherzustellen, daß die Integrität von Ökosystem geschützt und, soweit erforderlich, wiederhergestellt wird.

Wenn die Erhaltung und Wiederherstellung der Integrität ökologischer Systeme zum obersten Ziel von Staat, Politik und Recht gemacht wird, dann entwickelt sich der Rechtsstaat zu einem ökologischen Rechtsstaat. Dies ist aus meiner Sicht das Kernanliegen der Verfassungsinitiative des Netzwerkes.

Auf internationaler Ebene gibt es nicht nur die Beispiele Neuseelands, Ecuadors und anderer Länder, sondern wichtige Entwicklungen im Umweltvölkerrecht. In nicht weniger als 27 internationalen Umweltabkommen sind Regeln enthalten, die die Staaten zur Kooperation verpflichten, damit (ich zitiere) „die Gesundheit und Integrität der ökologischen Systeme der Erde erhalten werden“. Auch hier also eine Formulierung, die eine nicht-anthropozentrische Betrachtungsweise und Bewertung verlangt. Sie bemisst sich nach streng ökologischen Kriterien etwa Selbstorganisationsfähigkeit, Funktionalität, Übereinstimmung abiotischer und biotischer Eigenschaften mit natürlichen Standortfaktoren u.s.w. und somit nicht danach, was Menschen und Gesellschaft unmittelbar nützt und wirtschaftlich vertretbar ist.

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UNO-Biodiversitätskonferenz: Nutzung der genetischen Ressourcen und/oder Pflege der biologischen Vielfalt?

Doris Ragletti

Doris Ragletti

Die Welt hat in den letzten 40 Jahren über 60 % ihrer Artenvielfalt verloren. Die Natur auf der ganzen Welt wurde durch zahlreiche menschliche Einflüsse erheblich verändert, wobei die meisten Indikatoren für Ökosysteme und biologische Vielfalt einen raschen Rückgang aufweisen. Fünfundsiebzig Prozent der Landoberfläche sind erheblich verändert, 66 % der Ozeanfläche sind zunehmenden kumulativen Auswirkungen ausgesetzt, und über 85 % der Feuchtgebiete (Fläche) sind verloren gegangen.

Ich bin vom 12. bis 29. März 2022 in Genf auf der UN-Konferenz zur biologischen Vielfalt, um im Namen von Mutter Erde und all ihren Lebewesen – Walen, Tigern, Hirschen, Vögeln, Elefanten, Giraffen, Würmern, Flüssen, Ozeanen, Erde, Luft, Bienen und Bäumen – zu sprechen.

Als ich im CICG-Konferenzzentrum ankomme, freue ich mich, dass man mir erlaubt hat, unser aufrollbares Banner mit dem Titel “Rights of Nature in the CBD” in der Eingangshalle anzubringen. Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt ist komplexer als die Klimavereinbarungen, deren Ziel es ist, die globale Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Da das CBD drei Hauptziele verfolgt, überschneiden sich die Interessen manchmal. Das erschwert die Verhandlungen.

Über das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD)

Das CBD, das 1992 auf dem Erdgipfel in Rio de Janeiro zur Unterzeichnung aufgelegt wurde und im Dezember 1993 in Kraft trat, ist ein internationales Abkommen zur Erhaltung und Nutzung der biologischen Vielfalt und der gereichten Verteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergeben können.

Es gibt konkrete Zielvorgaben wie den Schutz von 30 % der Land- und Meeresflächen, die Verringerung der Verschmutzung durch die Landwirtschaft, z. B. durch Stickstoffabfälle, um 50 %, die hauptsächlich durch fossile Brennstoffe und die industrielle Landwirtschaft verursacht werden, und die Reduzierung umweltschädlicher Subventionen.

Die Verwendung von genetischen Daten in digitaler Form – genannt “digitale Sequenzinformationen” (DSI) – ist ein großer Streitpunkt. Die Länder des globalen Südens bestehen darauf, dass jede Vereinbarung einen finanziellen Mechanismus beinhaltet, der sie für alle Entdeckungen entschädigt, die digitale Formen ihrer biologischen Vielfalt nutzen.

Einbeziehung der Rechte der Natur als transformatives Instrument in das CBD

Rights of Mother Earth hat zwei Jahre lang mit einem wunderbaren Team des Earth Law Center, Rights of Nature Sweden und Earth Advocacy Youth daran gearbeitet, die Rechte der Natur als transformatives Instrument in den Post-2020-Rahmen des CBD aufzunehmen. Dies wurde im 0-Entwurf akzeptiert, aber im ersten offiziellen Entwurf durch den Begriff “rechtebasierten Ansatz” ersetzt. Obwohl wir die Erwähnung des “rechtebasierten Ansatzes” unterstützen, sind wir besorgt, dass er, wenn er nicht definiert wird, weder dem Schutz der biologischen Vielfalt noch den lokalen Gemeinschaften zugute kommen wird.

Ich habe diesen Verhandlungsprozess mit großem Interesse verfolgt und konnte den folgenden Text unseres Teams einreichen und ich hoffe, dass er aufgenommen wird: Wir unterstützen das Vorhandensein von “rechtebasierten Ansätzen” (RBA) in der Theorie des Wandels und der Rahmenbedingungen und fordern die Vertragsparteien des CBD-Rahmenwerks für die Zeit nach 2020 auf, rechtebasierte Ansätze zu spezifizieren und zu definieren, indem sie die Rechte der Natur auf Existenz und Gedeihen ausdrücklich als Ansatz zur Förderung einer erdzentrierten Governance anerkennen.

Unsere vollständigen Empfehlungen finden Sie hier:

Doris Ragletti ist Initiatorin der Rights of Mother Earth Initiative in der Schweiz. Sie hat in den letzten Jahren 267.691 Unterstützer und Unterstützerinnen für ihre Petition “Wir bitten die Vereinten Nationen, die Erklärung der Rechte der Mutter Erde anzunehmen, um die Menschenrechtserklärung zu ergänzen” gewinnen können. Ihr Ziel – 280 000 Unterschriften ist in kürze erreicht. Hier finden Sie ein Interview mit Doris Ragletti, das www.rechte-der-natur.de vor einiger Zeit mit ihr geführt hat.