Freiheit und Natur im Recht

von Prof. Dr. Klaus Bosselmann

Westliches Denken neigt noch immer dazu, den Menschen als von der Natur getrennt zu
begreifen. In der Nachfolge von Descartes, Kant und Hegel hat sich ein Freiheitsverständnis
entwickelt, das die Autonomie des Menschen betont, und zwar nicht nur gegenüber der
Gesellschaft, sondern auch gegenüber der Natur. Eine so verstandene Autonomie begünstigt
Entwicklungen, die Mitverantwortlichkeiten gegenüber „anderen“ als freiheitsbegrenzend
empfindet oder gar völlig ablehnt. Die damit einhergehenden gesellschaftlichen
Verwerfungen können durch die Sozialgebundenheit von Freiheit und Eigentum, zumindest
im Ansatz, aufgefangen werden. So wie es der soziale Rechtsstaat verspricht.
Verantwortlichkeiten gegenüber der Natur kennt das klassisch liberale Freiheitsverständnis
dagegen nicht. Was zu Zeiten Kants und Hegels noch hinnehmbar gewesen sein mag,
erscheint im Zeitalter der ökologischen Krise als ein gefährlicher Anachronismus. Wir wissen
heute, wie sehr unsere menschliche Existenz von der Erhaltung ökologischer Systeme abhängt
und damit verknüpft individuelles Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum. Diese
Erkenntnis ist aber noch nicht in das gängige Verständnis der Grundrechte eingedrungen. Was
fehlt, ist eine Ökologiebindung von Freiheit und Eigentum in Erweiterung ihrer Sozialbindung.
Der Schritt zum sozial-ökologischen Rechtsstaat also.

Mit unseren bisherigen Gesetzen ist es nicht getan. Soweit sie sich auf ökologische Systeme
beziehen, bezwecken sie allein Umweltschutz zur Sicherung menschlicher
Nutzungsinteressen. Ein Existenzrecht der Natur wird geleugnet, das Recht zum Beispiel,
einfach in Ruhe gelassen zu werden. Natur bleibt das Andere und somit von grundrechtlich
geforderter Mitverantwortlichkeit ausgeschlossen. Eine solche Mitverantwortlichkeit lässt
sich nicht einfach damit begründen, dass wir die Natur „brauchen“. Natur ist Leben in all
seinen Formen und ökologischen Zusammenhängen und damit conditio sine qua non
menschlicher Freiheit. Ihre Nutzung lässt sich zwar ebenso als Ausdruck von Freiheit deuten
und selbst ihre Ausbeutung noch als Begleiterscheinung von Freiheitsausübung. Die Freiheit
selbst verschwindet aber, wenn Naturausbeutung zur Naturzerstörung und somit zur
Selbstvernichtung wird. Diese Gefahr besteht heute weltweit und vor allem für arme, junge
und noch nicht geborene Menschen.

Mit dieser Gefahr hat sich das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 24. März 2022 auseinandergesetzt (Beschl. v. 24.03.2021, Az. 1 BvR 2656/18 u.a.). Das Urteil weist in die Richtung einer Ökologiegebundenheit der Freiheitsrechte – wenn auch nur indirekt. Die Pflicht zur Verschärfung des Bundes-Klimaschutzgesetzes begründete das Gericht mit dem Hinweis darauf, dass die sonst zu erwartenden zusätzlichen Reduktionslasten (nach 2030) für zukünftige Generationen umfassende Freiheitseinbußen zur Folge hätten.

Entscheidend ist also das Zeitelement: je weiter der Klimawandel voranschreitet, desto
tiefgreifender die Folgen für die Ausübung von Freiheitsrechten. Um dieser Entwicklung
entgegenzutreten, ist nach der Aussage des BVerfG effektiver Klimaschutz als Voraussetzung
für die Sicherung von Freiheitsrechten zu verstehen.
Dies zeigt Weitsicht auf – und wird dennoch der ökologischen Realität nicht gerecht. Wir sind
nicht einfach von der Natur abhängig, sondern in ihre ökologischen Kreisläufe völlig
eingebunden.

Was wir ihnen antun, kommt unweigerlich auf uns zurück.

Es macht daher Sinn, die Natur als Grundbedingung unserer Existenz und Prosperität zu begreifen und somit auch als Grundlage kollektiver und individueller Freiheitsrechte. Genauso wie individuelle
Freiheitsausübung nur im Rahmen der gleichen Rechte der Mitmenschen möglich ist, kann sie
sich nur im Rahmen der Rechte der natürlichen Mitwelt vollziehen. Die Anerkennung der
Rechtssubjektivität der natürlichen Mitwelt ist somit Ausdruck eines Freiheitsbegriffes, der
die objektive bestehende ökologische Eingebundenheit des Menschen reflektiert.
Rechtspraktisch bedeutet dies, dass es fortan kein Recht auf Naturausbeutung mehr gibt,
sondern lediglich ein Recht auf ökologisch nachhaltige Nutzung.

Vom Recht auf Natur zu den Rechten der Natur

Internationale Anerkennung der Natur als Rechtssubjekt für die Erhaltung der Biodiversität

von Almudena Abascal, Juristin und Lateinamerikareferentin bei FIAN Deutschland

Im Jahr 2008 war Ecuador das erste Land der Welt, das die Natur in seiner Verfassung als Rechtssubjekt anerkannte und damit eine politische und rechtliche Debatte anstieß, die seither weltweit geführt wird. Seitdem haben auch andere Länder bedeutende gesetzgeberische und rechtswissenschaftliche Fortschritte gemacht, die aufeinem ökozentrischen Ansatz beruhen, bei dem Mensch und Natur auf derselben Ebene stehen. Die internationale Anerkennung der Rechte der Natur kann ein wirksames Mittel sein, um die biologische Vielfalt zu erhalten und damit die Zukunft der Menschheit zu sichern.

Im Dezember 2022 trafen sich in Montreal (Kanada) die 196 Vertragsstaaten des Biodiversitätsabkommen (1993) bei der COP 15 und beschlossen den „Globalen Rahmen für Biodiversität“. Das Rahmenwerk wurdeoptimistisch begrüßt, insbesondere nach der Enttäuschung des Strategischen Plans zum Erhalt der biologischen Vielfalt 2011-2020, bei dem keines der 20 vereinbarten Ziele erreicht wurde.

Das Ziel ist klar und unstrittig: Den drastisch anhaltenden Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen. Der Internationalen Union zur Bewahrung der Natur (International Union for Conservation of the Nature) zufolge sind in den letzten zehn Jahren 160 Arten ausgestorben. Zusätzlich gaben Expert:innen der Vereinten Nationen 2019 bekannt, dass eine Million von schätzungsweise acht Millionen Arten vom Aussterben bedroht sind, von denen viele innerhalb weniger Jahrzehnte aussterben könnten. Die Hauptursachen für die beschleunigte Zerstörung der biologischen Vielfalt, wie etwa Abholzung, Klimawandel und Umweltverschmutzung, sind menschlichen Ursprungs und durch die intensive industrielle Landwirtschaft, die Ausbeutung von Land und natürlichen Ressourcen, ein verschärftes Konsumverhalten und die derzeitigen Ernährungssysteme geprägt. So sind heute 75% der Lebensräume an Landdurchmenschliche Eingriffe stark verändert, 66% der Meeresräume leiden unter verschiedenen schädlichen Einflüssen und über 85% der Feuchtgebiete sind in den letzten 300 Jahren verschwunden.i

Schutz der Natur durch Menschenrechte

Der Schutz der Natur kann nicht von der Achtung der Menschenrechte getrennt betrachtet werden. Die Schaffung der UN Sondermandate für Umwelt 2012 und für Klimaw andel und Menschenrechte 2021, die Anerkennung des Menschenrechts auf eine gesunde Umwelt 2022 sowie das Inkrafttreten des Escazú-Abkommens 2021, des ersten Umweltvertrags in Lateinamerika und der Karibikzum Schutz des Rechts auf eine gesunde Umwelt, sind ein klarer Beweis dafür.

Kurz nach der COP 15 haben drei UN Sonderberichterstatter in einer gemeinsamen Erklärung die Vertragsstaaten des Biodiversitätsabkommens aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt nicht auf Kosten der Menschenrechte gehen. Nach den Worten der Experten: „Eine gesunde biologische Vielfalt und gesunde Ökosysteme sind die Grundlage des Lebens und die Basis für die Wahrnehmung der Menschenrechte, einschließlich de r Rechte auf Leben, Gesundheit, Nahrung, Wasser, Kultur und eine gesunde Umwelt“.ii Besondere Aufmerksamkeit sollte

den kollektiven Rechten der Indigenen Völker und der Kleinbäuer:innen gewidmet werden. Indigenes Land macht etwa 20 % des Territoriums der Erde aus und beherbergt 80 % der verbleibenden biologischen Vielfalt des Planeten. Die Missachtung der territorialen Rechte Indigener Völker, wie sie in dem Übereinkommen über Indigene Völker der International Labour Organisation (ILOKonvention 196) anerkannt werden, führt zum Verlust von Lebensräumen.

Vom Recht auf Natur zu den Rechten der Natur

Einige Staaten haben sich von einem anthropozentrischen Konzept, wonach die Beziehung zwischen Mensch und Natur auf der Beherrschung und Kontrolle der Natur durch den Menschen beruht, zu einem Ökozentrismus bewegt, der den Menschen als Teil der Natur und nicht als über ihr stehend anerkennt. Im Jahr 2008 verankerte Ecuador als erstes Land der Welt die Rechte der Natur in seiner Verfassung (Art. 71). Damit ist der Zugang zur nationalen Gerichtsbarkeit gewährleistet, was Einzelpersonen, Gruppen und Gemeinschaften ermöglicht, Verletzungen der Natur in ihrem Namen anzuklagen. In Bolivien wurden das Gesetz über die Rechte der Mutter Erde (2010) und das Rahmengesetz über die Mutter Erde und die integrale Entwicklung für ein gutes Leben (2012) verabschiedet, mit denen die Natur formell als Rechtssubjekt anerkannt wird. Das kolumbianische Verfassungsgericht erkannte 2016 den Atrato-Fluss als rechtlich schützenswert an und folgte dabei einem ökozentrischen Ansatz, demzufolge die Erde nicht das Eigentum des Menschen ist, sondernim Gegensatz dazu der Mensch wie jede andere Spezies zur Erde gehört. Diese rechtliche Wandlung hat sich in Staaten vollzogen, deren Rechts – und Sozialsysteme die gegenseitige Beziehung zwischen Mensch, Tier und Natur anerkennen, was oftmals damit in Zusammenhang steht, dass in ihnen Indigene Völker leben. In den oben genannten Fällen in Lateinamerika, aber auch in Neuseeland und Indien sind die Rechte der Natur durch das Rechtswesen anerkannt worden. iii Leider wurden die Fortschritte in Ecuador und Bolivien durch Gesetzgebung und politische Entscheidungen konterkariert, die die Ausbeutung der natürlichen Ressourcen fördern und damit im Widerspruch zu den proklamierten Rechten der Natur stehen.

In der Europäischen Union (EU) wurde der Übergang vom Recht auf Natur zu den Rechten der Natur noch nicht vollzogen, obwohl die EU eine der strengsten gesetzlichen Regelungen im Bereich des Umweltschutzes hat. Angesichts des besorgniserregenden Zustands der biologischen Vielfalt in Europa, wo sich nach Angaben des EU-Parlaments nur 5 % der Waldlebensräume in einem günstigen Erhaltungszustand befinden, ist es nicht klar, ob dieser anthropozentrische Rechtsrahmen der geeignetste ist. Die Grundkonzeption der Natur „als Eigentum, als Ware, die Dienstleistungen erbringt, was ihre Ausbeutung zu wirtschaftlichen Zwecken legitimiert“iv sollte zugunsten einer „Anerkennung des Eigenwerts der Natur überwunden werden, unabhängig von ihrer Nützlichkeit für den Menschen“v.

Die Debatte weitet sich aus

Diese rechtlichen und legislativen Entwicklungen im nationalen und regionalen Kontext haben die Debatte auf internationaler Ebene eröffnet. Aktuell werden Diskussionen über eine Allgemeine Erklärung der Rechte von Mutter Erde als Ergänzung zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und über die Schaffung eines Internationalen Gerichtshofs für Umweltgerechtigkeit geführt. Die politische Bühne, die weitgehend von der Zivilgesellschaft getragen wird, ist bereitet. Die Schwierigkeiten im technisch-juristischen Bereich sollten mit Bereitschaft und Aufgeschlossenheit überwunden werden können, indem man sich von westlichen Rechtstheorien löst und sich denen des globalen Südens annähert. Um die biologische Vielfalt wirksam zu schützen und damit auch das Überleben des Menschen in der Natur zu sichern, ist die Anerkennung der Rechte der Natur und damit der Natur als Rechtssubjekt erforderlich. Hierzu ist ein tiefgreifender Wandel unserer Wirtschaftsordnung, Entwicklungsmodelle, Bildungswesen, Konsummuster und Ernährungssysteme notwendig, insbesondere inden Ländern des globalen Nordens. Dabei sollten die Menschenrechteund

die Rechte der Natur Vorrang vor wirtschaftlichen und unternehmerischen Interessen haben. Wie der UN Sonderberichterstatter David R. Boyd feststellt, “die Rechte der Natur stehen im Widerspruch zu unbegrenztem Wirtschaftswachstum, Konsumismus, ungebremster Globalisierung oder dem Laissez- faire Kapitalismus”. vi

Almudena Abascal ist Juristin und Lateinamerikareferentin bei FIANDeutschland

Quellen:

i IPBES Bericht, 2020. Das globale Assessment der Biologischen Vielfalt und Ökosystem -Leistungen

ii  https://www.ohchr.org/en/press-releases/2022/12/post-2020-global-biodiversity-framework-urgent-need- protect-nature-and-human

iii http://www.legislation.govt.nz/act/public/2017/0007/latest/whole.html und https://www.nonhumanrights.org/content/uploads/WPPIL-126-14.pdf

iv Borràs Petinant, Susana (2020), “Los derechos de la naturaleza en Europa: Hacia nuevos planteamientos

transformadores de la protección ambiental”

v Boyd, David Richard (2020) “The rights of the Nature. A legal Revolution that could save the world” https://co.boell.org/sites/default/files/2021-04/Derechos%20de%20la%20naturaleza%20Web.pdf

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Naturschutz ist keine rückwärtsgewandte Romantik sondern angewandter Menschenschutz

Christine Ax, Netzwerk Rechte der Natur e.V.

Hintergrund dieses Beitrages ist die Ablehnung der Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Wiederherstellung der Natur (COM/2022/304) im EU-Umweltausschuss durch die EVP und ihre Verbündeten. Die Argumente, mit denen die EVP gegen die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur kämpft, ist ein verantwortungsloser Angriff auf die Lebensgrundlagen aller Europäerinnen. Denn die Verordnung ist eine reale Chance, die dramatische Naturzerstörung der letzten Jahrzehnte zu reparieren und die natürlichen Grundlagen unserer Existenz und Ernährung auf eine sichere Grundlage zu stellen. Naturschutz hat nichts mit rückwärtsgewandter Romantik zu tun. Mehr Naturschutz führt keineswegs zu Hungersnöten, sondern schützt uns alle davor, sichert Zukunft und ist Grundlage für ein gutes und gesundes Leben.“

Die Argumente, mit denen sich der EU-Abgeordnete Liese (CDU) im Deutschlandfunk am 27. Juni im Zusammenhang gegen die Richtlinie kämpft, sind abenteuerlich, unbegründet und ein Versuch, uns alle in die Irre zu führen. Liese brachte die geplanten Naturschutzmaßnahmen in Verbindung mit „rückwärtsgewandter Romantik“, widersprach nicht der Behauptung, dass die Verordnung weltweit Hungerkrisen verursachen würde und erweckte den Eindruck, es gäbe bereits genug oder vielleicht sogar bereits zu viel Naturschutz. Dabei wurde auch offensichtlich, dass es ihm einzig und allein um die Interessen des Teils der Landwirtschaft geht, der Landwirtschaft industriell betreibt.

Richtig ist aber: Hintergrund dieser Verordnung ist ein von Wissenschaft und Politik nahezu einvernehmlich festgestelltes Versagen der Umwelt- und Naturschutzpolitik der letzten Jahrzehnte. Die Kommission begründet ihren Vorschlag mit der Feststellung, dass trotz der Bemühungen der EU und internationaler Gremien der Biodiversitätsverlust und die Schädigung der Ökosysteme in besorgniserregendem Tempo immer weiter fortschreiten. Und die Kommission stellt weiterhin fest, dass dieses Naturschutzversagen Mensch, Wirtschaft und Klima gefährdet: Denn „gesunde Ökosysteme bieten Nahrungsmittel und Ernährungssicherheit, sauberes Wasser sowie CO2-Senken und schützen vor mit dem Klimawandel einhergehenden Naturkatastrophen. Sie sind für unser langfristiges Überleben, unser Wohlergehen, unseren Wohlstand und unsere Sicherheit von entscheidender Bedeutung, da sie die Grundlage für die Widerstandsfähigkeit Europas bilden.“ 

Um die Klima- und Biodiversitätsziele der Union für 2030 und 2050 zu erreichen und die Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme zu gewährleisten, hält die EU-Kommission entschlossenere Maßnahmen erforderlich. Um die bereits zerstörte Natur wiederherzustellen, schlägt sie vor, dass bis 2030 knapp ein Drittel aller europäischen Ökosysteme, die in keinem guten Zustand sind, wieder in einen guten Zustand versetzt werden müssen. Bis 2040 sollen mindestens 60 % und bis 2050 sollen mindestens 90 % aller Flächen, die in keinem guten Zustand sind, so wiederhergestellt werden, dass sie in einem guten Zustand sind und bleiben. Unter gutem Zustand versteht die Kommission einen Zustand, in dem ein Ökosystem das Maß an ökologischer Integrität, Stabilität und Widerstandsfähigkeit aufweist, das für die Existenz und das Überleben als Ökosystem erforderlich ist.

Das Netzwerk Rechte der Natur unterstützt ausdrücklich die Ziele dieser Richtlinie und würde es sehr begrüßen, wenn auch der nächste logische Schritt gegangen würde, indem der Natur ein Recht auf Wiederherstellung, Leben und Entwicklung zugestanden wird. Ein Rechtsanspruch auf Leben für die Natur kann verhindern, dass bei der Abwägung von Nutzungsinteressen und Erfordernissen des Naturschutzes, der Schutz der Natur  regelmäßig unterliegt. Dass diese Forderung keine Utopie ist, dafür gibt es immer mehr Belege. So hat die Festschreibung der Rechte der Natur in der Verfassung Ecuadors bewirkt, dass wichtige Teile des Ecuadorianischen Regenwaldes vor ihrer Zerstörung bewahrt werden konnten. Sowohl das Urteil zu Los Cedros als auch das Urteil zum Intag-Regenwald sind dafür gute Beispiele. In Spanien wurde dem Mar Menor jüngst ein Recht auf Leben zugestanden. Weltweit wächst die Zahl erfolgreicher Initiativen, die ihre Hoffnungen auf ein gute Zukunft mit dem Recht auf Leben der Natur verknüpfen.

Dass wir uns heute in einer für die menschliche Existenz bedrohliche und sich gegenseitig verstärkende „Doppelkrise“ befinden (Klimawandel und Biodiversitätsverlust), ist Folge eines Denkens und einer Gesetzgebung, für die die Natur ein Objekt ist, das bis zur Zerstörung benutzt, degradiert und ausgebeutet werden darf. Dies hat dazu geführt, dass der Artenschwund nicht gestoppt wurde, sondern immer schneller voranschreitet, die Wasserversorgung in Gefahr ist, Böden erodieren und austrocknen, Fließgewässer verschmutzt werden und in Folge des Klimawandels versiegen. Selbst die Weltmeere sind inzwischen als Ökosysteme gefährdet.

Naturschutz oder die Forderung nach den Rechten der Natur sind vor diesem Hintergrund das Gegenteil von rückwärtsgewandter Romantik. Sie sind zukunftszugewandter Menschenschutz. Nicht die Natur braucht uns. Wir brauchen die Natur. Wir sind Natur. Und ohne Natur sind wir nicht.

Nicht die Forderung nach dem Schutz der Natur und ihrem Recht auf Leben ist utopisch. Utopisch ist es, anzunehmen, dass wir auch nur einen Tag so weiter machen können, wie bisher. Wer die Natur und ihr Recht auf Wiederherstellung und Leben schützt, schützt den Menschen und sichert seine Zukunft und damit auch die der Landwirtschaft. 

Mit der Denunzierung des Naturschutzes als etwas romantisch Rückwärtsgewandtes betreibt Herr Liese ein gefährliches Spiel und er stärkt damit die Kräfte in unserer Gesellschaft, die sich gegen den notwendigen Wandel und die Transformation unserer Wirtschaft und Gesellschaft stellen.


Buchempfehlung: Die Befreiung der Natur – Zum Verhältnis von Natur und Freiheit bei Herbert Marcuse

Man kann aus vielen Gründen zu dem Ergebnis kommen, dass wir unsere Beziehung zur Natur neu denken müssen. Die 117 Seite starke Veröffentlichung “Die Befreiung der Natur – Zum Verhältnis von Natur und Freiheit bei Herbert Marcuse“ liefert dafür spannende Denkanstöße. Sein Autor, Ulrich Rutschig, Chemiker und Philosophie-Professor im Ruhestand (Universität Oldenburg) ist ein ausgewiesener Kenner der Kritischen Theorie.

Anfang der 70er Jahre schrieb Marcuse den Aufsatz „Natur und Revolution“. Es ist ein Plädoyer für die „Befreiung der Natur“ durch die Arbeiterklasse. Marcuse war davon überzeugt, dass die Befreiung des Menschen von den Zumutungen des Kapitalismus nur Hand in Hand mit der Befreiung der Natur einhergehen könne. Denn es liege in der vernünftigen Natur des Menschen, die Natur vor sich selbst zu schützen.

Dass Marcuse sich mit dieser Frage befasste, ist keineswegs selbstverständlich. Schließlich war in den 70er Jahren die Notwendigkeit des Naturschutzes nur bei wenigen „Linken“ ein Thema. Orthodoxe Marxisten hielten viel zu lange die Zerstörung der Natur für eine Art historischen “Nebenwiderspruch“, der sich auflöst, wenn der Hauptwiderspruch zwischen Kapital und Arbeit Geschichte sein würde. Dieser Ansicht ist Marcuse explizit nicht. [1]

Interessant und aktuell an dieser Veröffentlichung ist, dass Rutschig Marcuses Kritik an Kants Naturverhältnis ausführlich darstellt. Denn viele Verfassungsrechtler berufen sich noch heute auf Kant, um die Vormachtstellung des Menschen über die Natur zu legitimieren und die Forderung nach den Rechten der Natur abzuwehren.

Was wollte Kant?

Für Kant ist Natur ein Objekt und steht daher unbegrenzt und kostenfrei als Mittel für die menschliche Zwecke (Wirtschaft, Selbstverwirklichung) zu Verfügung. Diese Freiheit, die Kant dem Menschen zuschreibt, wird durch die Moralität begrenzt, die dem Menschen eigen ist. Womit die menschliche Fähigkeit gemeint ist, sich selbst Gesetze zu geben und dem moralischen Imperativ zu gehorchen.

Dass nur der vernunftbegabte Mensch Würde besitzt, war bis ins 19. Jahrhundert so selbstverständlich, dass nicht nur Tiere, Pflanzen und die unbelebte Natur als Objekt behandelt werden durften, sondern auch alle Menschen, denen man ihr Menschsein absprach.  Indigenen Völkern, die die falsche (nicht europäische) Nasen- und Schädelform hatten, sprach man lange ihr vollwertiges Menschsein ab. Woraus sich auch ergab, dass sie keine der weißen Rasse vergleichbare Vernunft besitzen konnten, dass andere für sie entscheiden mussten und dass man sie als würdelose Objekt behandelt durfte: In Zoos zeigen, einsperren, sterilisieren, umerziehen, enteignen, entrechten etc.

Unter ihnen auch Japans Ureinwohner, die bis heute darum kämpfen, dass die Gebeine ihrer Vorfahren nicht mehr in Museen aufbewahrt werden, sondern an sie zurückgegeben werden, damit sie an den heiligen Stätten ihrer Vorfahren beerdigt werden können.[2][3]

Marcuse setzt mit seiner Kritik an diesem kantschen Würdebegriff an. Kant geht davon aus, dass Natur und Freiheit einander ausschließen. Da die Natur keinen freien Wille habe, könne sie kein Subjekt sein.

Bedeutet dies auch, dass die Natur keine Würde hat?

Kant verknüpft seinen Würdebegriff mit den Begriffen „Wert an sich“ und Preis[4]. Was einen Preis hat, das kann ersetzt werden, hat keinen Selbstzweck und ist kein Eigenwert. Umgekehrt formuliert könnte man auch sagen: Nur was nicht austauschbar ist, besitzt eine Würde.

Rutschig arbeitet in seinem Buch detailliert heraus, wie Herbert Marcuse Kants Annahmen und Schlussfolgerungen kritisiert und seine Gegenthese, dass die Natur und alle Lebewesen einen “Zweck an sich selbst” “sind, begründet.  

Marcuse anerkannte, dass Moralität in der Autonomie der Vernunft begründet ist und dass Moralität vernünftige Subjekte erfordert. Aber der Mensch – so Marcuse – ist kein reines Vernunftwesen, er ist auch ein Sinnenwesen, ein „Animal (Tier) rationale“ – das auf den Stoffwechsel mit der Natur angewiesen ist. Er ist sich seines Selbst bewusst gewordene Natur. Folglich gebühre nicht nur seinem „Vernunftwesen-sein“  sondern auch seinem „Naturwesen-sein“  Achtung. Zumal er nicht unabhängig von anderen Lebewesen und Arten leben kann, sondern diese seine Voraussetzung waren und sind, seine conditio sine qua non.

Marcuse hält es für moralisch geboten, dass die vernünftige Natur des Menschen die Natur als „Zweck an sich selbst” würdigt, ohne die der Mensch nicht sein kann. Denn die Natur ist seine Voraussetzung, der hinreichende Grund für seine Existenz. Sie ist nicht austauschbar und hat keine materielles äquivalent. Der Mensch hat die Freiheit, dies zu ignorieren. Doch vernünftig ist das nicht.  

Marcuse schrieb diesen Aufsatz Anfang der 70er Jahre, und er konnte folglich nicht wissen, was wir heute wissen.

Seine romantische Vorstellung vom revolutionären Subjekt Arbeiterklasse, das den Kapitalismus abschafft und die Natur befreit, wurde bisher von der Geschichte bisher nicht begründet. Und auch seine Hoffnung, dass es der Mensch die Natur befreit, ist bis heute nur ein frommer Wunsch geblieben.

Die Geschwindigkeit und die Eingriffstiefe mit, der der vernunftbegabte Mensch seit den 70er Jahren die Natur zerstört, lässt eine Befreiung der Natur kommt, wenn diese Übung doch noch eines Tages gelingt, für viele Tiere und Pflanzen zu spät. [5]

Wahrscheinlicher erscheint es inzwischen, dass sich die Natur von der Menschheit (ganz oder teilweise) befreit – es sei denn, der Mensch kommt ihm mit seinen Vernichtungswaffen zuvor, oder ein Virus erledigt das Geschäft. Marcuse hat wohl die realen Machtverhältnisse zwischen Menschen und Natur ebenso falsch eingeschätzt, wie die Machtverhältnisse zwischen Kapital und Arbeit. 

Das ändert allerdings nichts daran, dass es sich lohnt, sich mit Marcuses Kritik an Kant auseinander zu setzen. Denn nur wenige Philosophen haben dies aus dieser Perspektive getan.


[1] Zumal die Hoffnung auf die Arbeiterklasse als revolutionäres Subjekt enttäuscht wurde. Ist doch die „Arbeiterklasse“ sowohl in den “altindustriellen Ländern” als in den jungen Industrieländern in der internationalen Konsumentenklasse aufgegangen, die ihr Recht auf einen westlichen Lebensstil und die damit verbundene Ausbeutung der Natur ebenso vernunftfrei wie hartnäckig verteidigt.

[2] Was unvoreingenommene Beobachter heute vielleicht als einen Hinweis darauf deuten könnten, dass es mit der Vernunft diese weißen Rasse und derer, die diese verherrlichen nicht sehr weit her sein kann, oder dass es sich um eine ausgesprochen unmenschliche Vernunft handelt, die ihren eigenen Ansprüchen an Menschlichkeit und Vernunft nicht genügt. Denn Kant war kein Unmensch. Für Kant war Vernunft untrennbar mit dem moralischen Imperativ verbunden. Streng genommen könnte man aus dieser logischen Verknüpfung darauf schließen, dass alle Lebewesen, die den moralischen Imperativ nicht verstanden haben und nicht danach leben, keine Menschen sind. Aber was sind sie dann?

[3]Uwe Makino: „Der Schädelforscher errechnet einen Schädelindex aus der Relation von Länge und Breite, man schließt von der Schädelkapazität auf die Hirnentwicklung und damit auf die Kulturfähigkeit und später auf die Position im Evolutionsprozess. Auch der Gesichtswinkel wurde vermessen und ausgedeutet. Grundsätzlich sind Rassenbegriffe, die von permanenten Qualitäten ihrer Träger ausgehen, mehr als rein somatische Beschreibungen, wie wir eben bei Linné gesehen haben: Explizit fließen kulturelle, moralische und ästhetische Wertungen mit ein. Beginnend mit dem Aufklärer Voltaire (1694-1778), der den „Neger“ nicht als Ebenbild Gottes akzeptieren konnte, über die US-amerikanischen Verfechter der Sklaverei als gott- und naturgewollt bis hin zu den Rassisten unserer Tage kann man die Linie ziehen, die da behauptet: „Neger“ haben ein kleines Hirn, ihr Gesichtswinkel ist dem Affen näher als dem Idealbild des antiken Griechen, sie sind zu höherer Kulturleistung nicht fähig und eben „Wilde“, d.h. auch moralisch nicht auf der Höhe einer „Herrenrasse“. Quelle: Uwe Makino, Wem gehören die Ainu-Gebeine? Wozu wurden Schädel- und Gebeinsammlungen angelegt? Ein Blick in die Forschungs- und Ideologiegeschichte; In: OAG Notizen, Tokyo Juni 2018, S. 10 – 37.

[4] Rutschig: „In der dritten Antinomie erläutert Kant den Widerspruch von Kausalität nach Gesetzen der Natur und Kausalität aus Freiheit. Nach Kant hat alles entweder einen Preis oder eine Würde. Was einen Preis hat, an dessen Stelle kann etwas anderes als Äquivalent gesetzt werden. Was hingegen über allen Preis erhaben ist, und mithin kein Äquivalent haben kann, das hat Würde.“

[5] Seit 1970 verschwanden rund 60 Prozent aller Säugetiere, Vögel, Fische und Reptilien von der Erde. Quelle: WWF, „Living Planet Report“ WWF.

Buchempfehlung: Die Befreiung der Natur, Zum Verhältnis von Natur und Freiheit bei Herbert Marcuse, Ulrich Ruschig, ISBN  9783 89438 7419

IPBES: Ökonomisierung der Natur fördert die globale Biodiversitätskrise

Im Juli hat der IPBES – das Gremium, das den UN-Prozess zur Rettung der Biodiversität begleitet, einen bemerkenswerten Bericht herausgegeben. Der Bericht analysiert wie weltweit der Wert der Natur beschrieben und erhoben wird. Und er untersucht, welche Bewertungsverfahren geeignet sind, die Biodiversitätskrise zu entschärfen und den Frieden mit der Natur herzustellen.

Das Ergebnis wurde mit folgender Pressemitteilung veröffentlicht:

Die Art und Weise, wie die Natur bei politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen bewertet wird, ist sowohl ein wichtiger Treiber der globalen Biodiversitätskrise als auch eine wichtige Gelegenheit, sie anzugehen, so eine vierjährige methodische Bewertung von 82 Spitzenwissenschaftlern und Experten aus allen Regionen der Welt.

Der am Samstag von Vertretern der 139 Mitgliedstaaten der Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES) verabschiedete Assessment Report on the Diverse Values and Valuation of Nature stellt fest, dass es einen dominanten globalen Fokus auf kurzfristige Gewinne und Wirtschaftswachstum gibt, wobei die Berücksichtigung mehrerer Werte der Natur bei politischen Entscheidungen oft ausgeschlossen wird.

Wirtschaftliche und politische Entscheidungen haben überwiegend bestimmte Werte der Natur in den Vordergrund gestellt, insbesondere marktwirtschaftliche Instrumentalwerte der Natur, wie sie mit intensiv produzierten Lebensmitteln verbunden sind. Obwohl diese Marktwerte in der Politik oft privilegiert sind, spiegeln sie nicht angemessen wider, wie sich Veränderungen in der Natur auf die Lebensqualität der Menschen auswirken. Darüber hinaus übersieht die Politik die vielen nicht-marktwirtschaftlichen Werte, die mit den Beiträgen der Natur für die Menschen verbunden sind, wie Klimaregulierung und kulturelle Identität.

“Mit mehr als 50 Bewertungsmethoden und -ansätzen mangelt es nicht an Wegen und Werkzeugen, um die Werte der Natur sichtbar zu machen”, sagt Prof. Unai Pascual (Spanien/Schweiz), der das Assessment gemeinsam mit Prof. Patricia Balvanera (Mexiko), Prof. Mike Christie (UK) und Dr. Brigitte Baptiste (Kolumbien) leitete. “Nur 2% der mehr als 1.000 untersuchten Studien konsultieren Stakeholder zu Bewertungsergebnissen und nur 1% der Studien involvierten Stakeholder in jeden Schritt des Prozesses der Bewertung der Natur. Was knapp ist, ist der Einsatz von Bewertungsmethoden, um Machtasymmetrien zwischen den Interessengruppen anzugehen und die vielfältigen Werte der Natur transparent in die Politikgestaltung einzubetten.”

Tief interdisziplinär und basierend auf einer umfassenden Überprüfung durch Experten aus den Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften stützt sich das Values Assessment auf mehr als 13.000 Referenzen – darunter wissenschaftliche Arbeiten und Informationsquellen aus indigenem und lokalem Wissen. Es baut auch direkt auf dem IPBES Global Assessment 2019 auf, in dem die Rolle des Wirtschaftswachstums als Haupttreiber für den Verlust der Natur identifiziert wurde, wobei 1 Million Pflanzen- und Tierarten jetzt vom Aussterben bedroht sind.

Um politischen Entscheidungsträgern zu helfen, die sehr unterschiedliche Art und Weise, wie Menschen die Natur begreifen und schätzen, besser zu verstehen, bietet der Bericht eine neuartige und umfassende Typologie der Werte der Natur. Die Typologie zeigt, wie verschiedene Weltanschauungen und Wissenssysteme die Art und Weise beeinflussen, wie Menschen mit der Natur interagieren und sie wertschätzen.

Um diese Typologie für die Entscheidungsfindung nutzbar zu machen, stellen die Autoren vier allgemeine Perspektiven vor.

Diese sind: Leben von, mit, in und als Natur.

Das Leben von der Natur betont die Fähigkeit der Natur, Ressourcen für die Erhaltung von Lebensgrundlagen, Bedürfnissen und Bedürfnissen der Menschen wie Nahrung und materiellen Gütern bereitzustellen.

Das Leben mit der Natur konzentriert sich auf das Leben, das “anders als der Mensch” ist, wie das intrinsische Recht der Fische in einem Fluss, unabhängig von menschlichen Bedürfnissen zu gedeihen.

Leben in der Natur bezieht sich auf die Bedeutung der Natur als Schauplatz für das Orts- und Identitätsgefühl der Menschen.

So zu leben, wie die Natur zu leben, sieht die natürliche Welt als einen physischen, mentalen und spirituellen Teil von sich selbst.

Der Bericht stellt fest, dass die Anzahl der Studien, die die Natur schätzen, in den letzten vier Jahrzehnten durchschnittlich um mehr als 10% pro Jahr gestiegen ist. Der Schwerpunkt der jüngsten (2010-2020) Bewertungsstudien lag auf der Verbesserung des Zustands der Natur (65% der überprüften Bewertungsstudien) und der Verbesserung der Lebensqualität der Menschen (31%), wobei sich nur 4% auf die Verbesserung von Fragen der sozialen Gerechtigkeit konzentrierten. 74% der Bewertungsstudien konzentrierten sich auf instrumentelle Werte, 20% auf intrinsische Werte und nur 6% auf relationale Werte.

“Das Werte-Assessment bietet Entscheidungsträgern konkrete Werkzeuge und Methoden, um die Werte, die Einzelpersonen und Gemeinschaften über die Natur haben, besser zu verstehen”, sagte Prof. Balvanera. “Zum Beispiel werden fünf iterative Schritte hervorgehoben, um die Bewertung so zu gestalten, dass sie den Bedürfnissen verschiedener Entscheidungskontexte entspricht. Der Bericht enthält auch Leitlinien zur Verbesserung der Bewertungsqualität unter Berücksichtigung von Relevanz, Robustheit und Ressourcenanforderungen verschiedener Bewertungsmethoden.”

“Verschiedene Arten von Werten können mit unterschiedlichen Bewertungsmethoden und -indikatoren gemessen werden. Zum Beispiel kann ein Entwicklungsprojekt zu wirtschaftlichen Vorteilen und Arbeitsplätzen führen, für die instrumentelle Werte der Natur bewertet werden können, aber es kann auch zum Verlust von Arten führen, die mit den inneren Werten der Natur verbunden sind, und zur Zerstörung von Kulturerbestätten, die für die kulturelle Identität wichtig sind, wodurch die Beziehungswerte der Natur beeinträchtigt werden. Der Bericht bietet Leitlinien für die Kombination dieser sehr unterschiedlichen Werte.”

“Die Bewertung ist ein expliziter und beabsichtigter Prozess”, sagte Prof. Christie. “Die Art und Qualität der Informationen, die Bewertungsstudien liefern können, hängt weitgehend davon ab, wie, warum und von wem die Bewertung entworfen und angewendet wird. Dies beeinflusst, wessen und welche Werte der Natur in Entscheidungen erkannt würden und wie gerecht die Vorteile und Lasten dieser Entscheidungen verteilt würden.”

“Die Anerkennung und Achtung der Weltanschauungen, Werte und des traditionellen Wissens indigener Völker und lokaler Gemeinschaften ermöglicht eine integrativere Politik, was sich auch in besseren Ergebnissen für Mensch und Natur niederschlägt”, sagte Dr. Baptiste. “Auch die Anerkennung der Rolle der Frau bei der Verwaltung der Natur und die Überwindung von Machtasymmetrien, die häufig mit dem Geschlechterstatus zusammenhängen, kann die Einbeziehung der Vielfalt der Werte in Entscheidungen über die Natur fördern.”

Der Bericht stellt fest, dass es eine Reihe von tief verwurzelten Werten gibt, die mit Nachhaltigkeit in Einklang gebracht werden können, wobei Prinzipien wie Einheit, Verantwortung, Verantwortung und Gerechtigkeit sowohl gegenüber anderen Menschen als auch gegenüber der Natur betont werden. “Die Verlagerung der Entscheidungsfindung in Richtung der vielfältigen Werte der Natur ist ein wirklich wichtiger Teil des systemweiten transformativen Wandels, der erforderlich ist, um die aktuelle globale Biodiversitätskrise anzugehen”, sagte Dr. Balvanera. “Dazu gehört es, ‘Entwicklung’ und ‘gute Lebensqualität’ neu zu definieren und die vielfältigen Beziehungen der Menschen zueinander und zur natürlichen Welt anzuerkennen.”

Die Autoren identifizieren vier wertezentrierte “Hebelpunkte”, die dazu beitragen können, die Bedingungen für den transformativen Wandel zu schaffen, der für eine nachhaltigere und gerechtere Zukunft notwendig ist:

  • Anerkennung der vielfältigen Werte der Natur
  • Einbettung der Bewertung in die Entscheidungsfindung
  • Reform von Richtlinien und Vorschriften, um die Werte der Natur zu verinnerlichen
  • Verschiebung der zugrunde liegenden gesellschaftlichen Normen und Ziele, um sie an den globalen Nachhaltigkeits- und Gerechtigkeitszielen auszurichten

“Unsere Analyse zeigt, dass verschiedene Wege dazu beitragen können, eine gerechte und nachhaltige Zukunft zu erreichen. Der Bericht widmet den zukünftigen Pfaden im Zusammenhang mit “grüner Wirtschaft”, “Degrowth”, “Earth Stewardship” und “Naturschutz” besondere Aufmerksamkeit. Obwohl jeder Weg von unterschiedlichen Werten getragen wird, teilen sie Prinzipien, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind “, fügte Prof. Pascual hinzu. “Wege, die sich aus unterschiedlichen Weltanschauungen und Wissenssystemen ergeben, zum Beispiel solche, die mit gutem Leben und anderen Philosophien des guten Lebens verbunden sind, können ebenfalls zu Nachhaltigkeit führen.”

Zu den anderen Instrumenten, die der Bericht bietet, um die Berücksichtigung einer größeren Vielfalt der Werte der Natur bei der Entscheidungsfindung zu stärken, gehören: eine Untersuchung der Einstiegspunkte für die Bewertung in allen Teilen des Politikzyklus; sechs miteinander verknüpfte, werteorientierte Leitlinien zur Förderung von Nachhaltigkeitspfaden; eine Bewertung des Potenzials verschiedener umweltpolitischer Instrumente zur Unterstützung eines transformativen Wandels hin zu nachhaltigeren und gerechteren Zukünften durch die Darstellung unterschiedlicher Werte und eine detaillierte Darstellung der erforderlichen Fähigkeiten von Entscheidungsträgern, um die Berücksichtigung und Einbettung der vielfältigen Werte der Natur in Entscheidungen zu fördern.

“Die biologische Vielfalt geht verloren und die Beiträge der Natur zu den Menschen werden jetzt schneller abgebaut als zu irgendeinem anderen Zeitpunkt in der Geschichte der Menschheit”, sagte Ana María Hernández Salgar, Vorsitzende von IPBES. “Dies liegt vor allem daran, dass unsere derzeitige Herangehensweise an politische und wirtschaftliche Entscheidungen die Vielfalt der Werte der Natur nicht ausreichend berücksichtigt. Die IPBES-Wertebewertung wird zu einem äußerst wichtigen Zeitpunkt veröffentlicht – kurz vor der erwarteten Einigung der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt im Laufe dieses Jahres über einen neuen globalen Rahmen für die biologische Vielfalt für das nächste Jahrzehnt. Die Informationen, Analysen und Werkzeuge, die das Werte-Assessment bietet, leisten einen unschätzbaren Beitrag zu diesem Prozess, zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und zur Verlagerung aller Entscheidungen in Richtung besserer, wertezentrierter Ergebnisse für die Menschen und den Rest der Natur.”

Zu wessen Wohl?

Das Tierwohl-Label verdient seinen Namen nicht und fördert den Hunger in der Welt.

Christine Ax, M.A.

Das Tierwohl-Label, das von Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir für die Schweinehaltung angekündigt wurde, wird von Tierschützern und den Verbraucherschutzverbänden scharf kritisiert.

Verbraucherschützer sind enttäuscht

Die Verbraucherzentrale Bundesverband stellt fest, dass nur die Haltungsformen 3 und 4 überhaupt eine Verbesserung darstellen und dass das Angebot von Fleisch aus solchen Haltungsformen im Handel bisher immer noch „gegen Null“ gehe.

Die Haltungsform 5 (Bio) sei außerdem nicht neu und im Biolandbau spiele das Tierwohl keineswegs immer eine bedeutende Rolle – auch wenn viele Tiere dort –  je nach Anbauverband – artgerechter gehalten werden als in konventionellen Betrieben.

Albert Schweitzer Stiftung “Leid der Tiere wird kaum reduziert”

Die Albert Schweizer Stiftung für Tierschutz zeigt sich schwer enttäuscht über den Vorschlag und fordert alle Tierfreunde auf, einen Appell für mehr echten Tierschutz zu unterschreiben.

Die Stiftung kommentiert das Vorhaben wie folgt: „ Wir begrüßen deshalb, dass die Bundesregierung 2022 eine verbindliche Kennzeichnung einführen will. Das vorgestellte Fünf-Stufen-Konzept lässt jedoch auf eine mangelhafte Umsetzung schließen, die das Leid der Tiere kaum reduzieren wird.  Das Landwirtschaftsministerium orientiert sich auf Drängen der »Initiative Tierwohl«, des Lebensmitteleinzelhandels und der Agrarlobby offenbar an dem problematischen »Haltungsform«-System der großen Supermarktketten. Doch die »Haltungsform«-Kennzeichnung unterscheidet sich in der zweiten Stufe kaum vom gesetzlichen Mindeststandard (Stufe 1) und erlaubt selbst in den höchsten Stufen Qualzucht, Amputationen und besonders tierquälerische Schlachtmethoden. Klar ist: Das Label ist kein Tierschutzkennzeichen. Die Stufen »Stall« und »Stallhaltung Plus« haben außerdem nur einen geringen Aussagewert – dennoch plant die Regierung diese Bezeichnungen zu übernehmen. Transparenz sucht man hier vergeblich. Die zusätzliche Bio-Stufe blendet aus, dass der EU-Bio-Standard nur minimal mehr Tierschutz bedeutet. Das Stufen-Konzept geht vollkommen an den tatsächlichen Bedürfnissen der Tiere vorbei. So wird das Label der Bundesregierung mehr Schein als Sein.“

PETA: Tierschutz-Label ist Greenwashing und ermöglicht Qualzucht und Massentierhaltung

Auf der PETA Website ist daher zu lesen: „Wir von PETA Deutschland lehnen die Haltungskennzeichnung ab, da sie nichts am speziesistischen System der Tierausbeutung ändert. Statt den enormen Arbeitsaufwand in die Entwicklung eines vermeintlichen Tierwohllabels zu investieren, hätte die Bundesregierung die Energie in wirklichen Tierschutz einbringen müssen: Maßnahmen, um den Fleischkonsum drastisch zu verringern. Weniger leidende Tiere durch den schnellen Abbau von Tierbeständen.

Mit dem ab 2023 geplanten Tierwohllabel betreibt die Bundesregierung leider Greenwashing für Konsument:innen, um deren Gewissen zu beruhigen, statt einen realen Unterschied für Millionen von Tieren zu bewirken. Die Botschaft, einfach weiterhin so viel Fleisch zu essen wie bisher, ist aber fatal: Denn die Produktion von Fleisch, Milch und Eiern treibt die Klimakatastrophe mitsamt der Zerstörung unserer Ökosysteme und somit unserer Lebensgrundlage unaufhörlich voran.“

Lisa Kainz, Fachreferentin bei PETA Deutschland e. V. schreibt:  „Die Unterschiede zwischen den Stufen sind für die Tiere zudem so marginal, dass das Wort ‚Tierwohl‘ hier völlig fehl am Platz ist und einer Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher gleichkommt. Unzählige Recherche-Veröffentlichungen nach der Einführung der Kennzeichnung von Frischeiern haben die furchtbaren Lebensbedingungen von sogenannten Legehennen in Deutschland – auch jenen aus dem Bio-Bereich – enthüllt und gezeigt, dass kein Tier von einem Label profitiert. Wer ernsthaft etwas gegen die Tierquälerei im Agrarsystem tun will, greift zu Produkten mit Vegan-Label.“

Quelle: PETA Deutschland e.V.

Landwirtschaft fordert immer noch “business as usual”

Alles in allem weist derzeit immer noch nichts darauf hin, dass die Landwirtschaft verstanden hat, in welchem Umfang sie die Klimakrise und die Biodiversitätskrise vorantreibt. Die jüngsten Versuche auch die wenigen Flächen, in denen Biodiversität heute schon Vorrang hat in die Getreideproduktion wieder mit einzubeziehen, beweisen, dass die Agrarlobby immer noch das Ziel „business as usual“  verfolgt.

Dies mit dem Verweis auf eine drohende Welternährungskrise und den Ukrainekrieg zu tun – kann man nur als zynisch bezeichnen.

Denn solange nur 20 % der Erträge, die in Deutschland erzeugt werden, überhaupt für die Ernährung von Menschen verwendet werden und die anderen 80 % in Biosprit verwandelt werden, als Futtermittel verwendet oder schlichtweg weggeworfen werden, ist ein solcher Vorschlag ein weiterer Anschlag auf die Lebenschancen künftiger Generationen.

Rechte der Natur machen einen Unterschied

Umso wichtiger ist es, dass die Eigenrechte der Natur realisiert werden und Grundrechte auch für Tiere gelten.

Dass 1,5 Quadratmeter Lebensraum in der Massentierhaltung von einem Schwein als wohltuend empfunden wird, ist ausgeschlossen. Massentierhaltung ist ein unethischer Machtmissbrauch des Menschen über diese intelligenten und empfindsamen Mit-Lebewesen, die unser ganzes Mitgefühl verdient haben.

Das Tierwohl-Label dient vor allem dem Wohl der Tierzucht-Industrie, der industriellen Landwirtschaft und des Handels und es verdient seinen Namen nicht.  Da es die klimazerstörende Massentierhaltung legitimiert ist es nicht nur eine Art staatlich befördertes Greenwashing sondern außerdem auch noch weit schlimmer als das: Diese Art von Fleischproduktion ist auch ein Todesurteil für eine wachsende Zahl von hungernden Menschen weltweit. Fleischproduktion tötet.