Bienen bekommen Bienenrechte, Flüsse erhalten Rechte für Flüsse

Dr. jur. Georg Winter

Heute ist Mother Earth Day, und wie in jedem Jahr wird die UNO über den Zustand der Erde beraten und darüber diskutieren, wie wir den selbstmörderischen Krieg der Menschheit gegen die Natur beenden können. Die Rechte der Natur werden dabei eine wichtige Rolle spielen und auch in diesem Jahr werden Menschen aus aller Welt über ihre Erfolge oder Niederlagen im Kampf für die Rechte der Natur berichten.

Der Planet Erde ist Mutter und Träger einer einzigen Gemeinschaft, deren Bestandteile durch wechselseitige, existenzsichernde Beziehungen miteinander verbunden sind. Kein Lebewesen ernährt sich von sich selbst. Jeder Bestandteil der Erdgemeinschaft ist unmittelbar oder mittelbar von anderen Mitgliedern der Gemeinschaft abhängig.

Obwohl der Mensch – gemessen an seiner Biomasse – nur ein kleiner Knotenpunkt im Netz des Lebens ist, hat er eine Sonderstellung, die ihn gefährlich macht. Der Mensch ist das einzige Lebewesen, das aus dieser grundlegenden natürlichen Ordnung ausbrechen kann und immer weiter ausbricht.  Wir müssen uns deshalb zur Regulierung des menschlichen Verhaltens und zum Schutz der Unversehrtheit der Erde eine neue Rechtsordnung geben, die anerkennt, dass der Mensch und alle weiteren Bestandteile der Natur gemeinsam wichtige Elemente der Erdgemeinschaft sind und dass der Mensch eine besondere Verantwortung dafür trägt, die Integrität dieser Lebensgemeinschaft zu schützen.

Wir wissen, dass das Recht nicht besser sein kann als die Vorstellung der Gesellschaft von sich selbst. Wir glauben aber auch, dass die Zeit gekommen ist, eine bessere Gesellschaft zu werden. Und wir sind optimistisch, dass dies gelingen kann. Denn auch in Deutschland hat sich eine Mehrheit der Menschen bei einer Befragung für die Anerkennung von Rechten der Natur ausgesprochen. Spaniens Parlament wird in naher Zukunft das Mar Menor als Rechtspersönlichkeit anerkennen. Damit ist dieses Binnenmeer das erste Ökosystem Europas, das Eigenrechte erhält. Und auch in Schweden und in der Schweiz gibt es Parlamentarier, die ähnliche Initiativen gestartet haben.

Wenn wir über Rechte der Natur sprechen, dann meinen wir die jeweils spezifischen Rechte, die den einzelnen Bestandteilen der Natur als Voraussetzung für die Lebensfähigkeit der Gesamtheit der Natur zugestanden werden müssen.

Alle Rechte sind rollenspezifisch oder artspezifisch und begrenzt. Flüsse haben Rechte für Flüsse, dazu gehört z.B. das Recht des Flusses, in einem natürlichen Flussbett zu fließen. Vögel haben Rechte für Vögel. Insekten haben Insektenrechte. Menschen haben menschliche Rechte. Menschenrechte heben die Rechte anderer Lebewesen nicht auf. Auch die menschlichen Eigentumsrechte gelten nicht absolut. Das Rechtssystem muss seine Methoden der Gewährung von Rechten und der Abwägung von Rechtsgütern stets verantwortungsbewusst  fortentwickeln.

Menschenrechte und Rechte der Natur

Das oberste ethische Gebot lautet: „Gut ist, Leben erhalten, Leben fördern, entwickelbares Leben auf seinen höchsten Wert bringen“. Das ist die Überzeugung Albert Schweitzers, der dabei ausdrücklich nicht zwischen wertvolleren und weniger wertvollen Arten von Lebewesen unterscheiden will. In der Schöpfungsgeschichte heißt es: „Und Gott sah alles an, was er gemacht hatte, und siehe, es war sehr gut“. Hieraus lässt sich in christlicher Sicht unter anderem folgern, dass der Mensch die von Gott selbst geschaffene Artenvielfalt nicht vermindern oder gar zerstören darf.

Alles Leben hat seinen Eigenwert und verdient bereits um seiner selbst willen Schutz. Ein besonders wirksames Mittel zur Verstärkung dieses Schutzes besteht darin, die jeweilige Art von Lebewesen zum Träger einklagbarer Rechte auf ihren Schutz zu machen.

Grundsätzlich ist die Natur nicht darauf angewiesen, dass der Mensch ihr Rechte einräumt. Der Mensch ist sogar davon abhängig, dass die Natur ihm Lebensbedingungen bietet, die sein Überleben ermöglichen. Die Natur interessiert es nicht, ob klimatische Veränderungen, Vulkanausbrüche oder Seuchen in ein verfassungsmäßiges Recht des Menschen auf körperliche Unversehrtheit eingreifen. Die Natur ist über die Belange jeder von ihr hervorgebrachten Spezies und auch über die Spezies Mensch und seine Rechtsordnung erhaben.

Indem der Mensch der Natur eigene Recht „zugesteht“ und sie damit in seiner Rechtsordnung auf seine Augenhöhe stellt, dient er gleichzeitig sich selbst. Der Mensch kann sich selbst am besten schützen, indem er die Natur vor dem Menschen schützt. Wenn der Mensch für alle Lebewesen ein grundsätzliches Existenzrecht anerkennt und durchsetzt, so liegt darin eine Überlebensstrategie auch für den Menschen.

Zumindest langfristig sind die Menschenrechte ohne Anerkennung von Rechten der Natur nicht durchsetzbar. „Menschenrechte“ brauchen „Rechte der Natur“. Viele der Rechte, die den Menschen in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ zugesprochen werden, verlieren im Falle fortschreitender Umweltzerstörung ihren Sinn. Wer aufgrund der Umweltzerstörung kein Trinkwasser mehr hat, kann mit dem Menschenrecht der Meinungsfreiheit allein nichts anfangen. Das Menschenrecht auf Eigentum wird eine Farce, wenn ein durch den Klimawandel hervorgerufener Tsunami über die Ortschaften einer Insel hinwegrollt.

Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit

Eine ökologisch verantwortliche Rechtsordnung wird sich in unserem Staate nur verwirklichen lassen, wenn die wesentlichen gesellschaftlichen Gruppen sich in ihrem jeweiligen Einflussbereich für die ökologischen Anforderungen stark machen. Sehr wichtig ist es zum Beispiel, dass die jungen Menschen bereits in ihrer schulischen Ausbildung mit der ökologischen Vielfalt intensiv in Berührung kommen. Das habe ich in meinem eigenen Leben erfahren.

Meine erste Lehrerin in der Grundschule war Frau Loki Schmidt, die Ehefrau des späteren Bundeskanzlers Helmut Schmidt. Sie ließ uns Kinder die verschiedensten Kräuter suchen, eintopfen und großziehen. So ließen wir Kinder schon rein praktisch die Natur zu ihrem Recht kommen. Der Wegerich, den ich fand und pflegte, hatte etwas von einem Wegweiser.

Schon wenige Monate des Unterrichts von Loki Schmidt genügten, um die Freude an genauer Naturbeobachtung, die Liebe zur Natur und die Achtung vor allen Formen des Lebens in den Herzen von uns Schülerinnen und Schülern zu verankern. Gelingt einer Lehrkraft das, so hat sie die vordringlichste Bildungsaufgabe erfüllt. Alle weiteren Lehrinhalte erlangen durch diesen Fundamentalinhalt ihre ethische Grundausrichtung.

Die Inhalte des schulischen Unterrichts, z.B. in Biologie, Physik, Chemie, Mathematik, Erdkunde, Geschichte, Gemeinschaftskunde, Religion, Wirtschaftskunde und Informatik können von den Schülerinnen und Schülern in ihrem späteren Leben entweder als Mittel egoistischer, umweltzerstörerischer Nutzenerzielung verstanden und eingesetzt werden oder aber als „Werkzeugkasten“ für verantwortliches Handeln gegenüber allem Leben.

Die Schulstunden bei Loki Schmidt waren mit entscheidend dafür, dass ich während meines Berufslebens daran gearbeitet habe, das erste Integrierte System umweltorientierter Unternehmensführung zu entwickeln und international zu verbreiten.

Neue wissenschaftliche Untersuchungen (durch Frau Prof. Petra Lindemann-Matthies an der PH Karlsruhe) haben ergeben: ohne profunde Schulkenntnisse schwindet das Interesse an der Erhaltung von Artenvielfalt. Man kann bereits von einem Natur-Defizit-Syndrom sprechen. Viele Lehrpläne sollten fortentwickelt werden. Ihre Umsetzung ist zu intensivieren.

Mother Earth Day ist keine stimmungsvolle Werbepoesie. Mother Earth Day verlangt von uns eine entschlossene Weichenstellung. Wir fordern und setzen uns dafür ein, dass die Rechte der Natur durch eine ökologiebewusste Verfassungsreform im deutschen Grundgesetz verankert werden.

Autor

  • Dr. jur. Georg Winter

    Dr. jur. Georg Winter, ist Unternehmer und Umweltpionier. Er hat seit Jahrzehnten das Thema Umweltmanagement vorangetrieben und den Gedanken der Rechte der Natur mit seinem Biokratiekonzept seit den 90er Jahren in Deutschland beworben. Er ist Mitinitiator und Förderer des Netzwerkes Rechte der Natur

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