Eine Analyse von Viviana Morales Naranjo
Das Verfassungsurteil Nr. 1149-19-JP/21 (10. November 2021) analysiert die “Auswahl und die Begründungen” der Bergbaugenehmigung im Schutzwald “Los Cedros” (in Imbabura-Ecuador). Das ecuadorianische Verfassungsgericht konkretisiert mit diesem Urteil die Bedeutung der Rechte der Natur. Zu den wichtigsten Aspekten dieses Urteils gehört die Feststellung, dass die Präambel der Verfassung betont, dass die Natur, Pachamama, “für unsere Existenz lebenswichtig ist”.
Mit Blick auf die Präambel stellt das Gericht fest, dass die Existenz des Menschen untrennbar mit der Existenz der Natur verbunden ist, da er selber Teil der Natur ist (“Pachamama”): Daher umfassen die Rechte der Natur notwendigerweise auch das Existenzrecht der Menschheit als Gattung. Dies ist keine rhetorische Lyrik, sondern eine transzendente Beobachtung und eine historische Verpflichtung, die nach der Präambel der Verfassung “eine neue Form des Zusammenlebens der Bürger in Vielfalt und Harmonie mit der Natur” fordert.
Darüber hinaus beschäftigt sich das Verfassungsgericht mit den Implikationen des ethischen Postulats, des “Eigenwertes” der Natur. Für das Verfassungsgericht handelt es sich dabei um eine systemische Perspektive, die natürliche Prozesse um ihres Eigenwertes willen schützt. So werden ein Fluss, ein Wald oder andere Ökosysteme als Lebenssysteme betrachtet, deren Existenz und biologische Prozesse den größtmöglichen rechtlichen Schutz verdienen, den eine Verfassung gewähren kann: die Anerkennung angeborener subjektiver Rechte.
Die intrinsische Bewertung der Natur impliziert, dass der Mensch weder das einzige Rechtssubjekt ist, noch im Zentrum des Umweltschutzes steht. Im Gegenteil, durch die Anerkennung von Besonderheiten und Unterschieden wird die Komplementarität zwischen dem Menschen, anderen Spezies und natürlichen Systemen hervorgehoben, da sie gemeinsame Lebenssysteme integrieren.
Ein weiterer bemerkenswerter Aspekt des Urteils Nr. 1149-19-JP/21 ist die Bedeutung des “ökologischen Toleranzprinzips”, das besagt, dass es Grenzen gibt, über die hinaus Organismen nicht mehr wachsen, sich vermehren und letztlich überleben können. Wird diese Grenze überschritten, ist ihr Recht auf Reproduktion nicht mehr gewährleistet. So kann ein Schutzwald innerhalb gewisser Grenzen eine Beeinträchtigung verkraften. Werde diese aber überschritten, ist sein Recht auf Reproduktion nicht mehr so gewährleistet, wie es Artikel 71 der Verfassung vorsieht.
Die juristische Entwicklung des Urteils “Los Cedros” ist von unschätzbarem Wert, da es den Anwendungsbereich des Vorsorgeprinzips auf alle Aktivitäten ausweitet, bei denen eine wissenschaftliche Unsicherheit über die negativen Folgen besteht, die eine wirtschaftliche Aktivität mit sich bringen kann.
Das Verfassungsgericht spricht sich für den Fall wissenschaftlicher Ungewissheiten für die Anwendung des Vorsorgeprinzips aus und für die Annahme, dass das schlimmste Szenario eintritt: ein schwerer und irreversibler Schaden, auch wenn dieser erst langfristig zu erwarten ist; und es stellt klar, dass das Verbot einer wirtschaftlichen Tätigkeit zwar nicht die einzig mögliche Schutzmaßnahme ist, dass ein solches Verbot aber gerechtfertigt sein kann, wenn der möglicherweise zu erwartende Schaden sehr schwerwiegend und irreversibel ist. Zur Anwendung des Vorsorgeprinzips müssen Richter nach Ansicht des Verfassungsgerichts jeden einzelnen Fall unter Berücksichtigung der jeweils konkreten Merkmale, das Risiko eines schweren und irreversiblen Schadens wissenschaftlich genau bestimmen.
Eine weitere analytische Kategorie, die durch das Urteil zu “Los Cedros” herausgearbeitet wurde, ist die Notwendigkeit, den Zustand der Arten und Ökosysteme zu berücksichtigen, bevor einem Unternehmen eine Genehmigung erteilt wird.
Es reicht daher nicht, wenn sich das ecuadorianischen Umweltministeriums (die für die Erteilung von Umweltgenehmigungen an Bergbauunternehmen in Ecuador zuständige Stelle) vor der Erteilung einer Konzession mit einem vereinfachten Verfahren begnügt, wie es im Falle der im Schutzwald Los Cedros der Fall war (Eingabe von Daten in ein Computersystem und automatisierte Erteilung des Registers). Die Umweltbehörde muss die wissenschaftlichen Informationen über die biologische Vielfalt auf dem Gebiet von Los Cedros auswerten und auf dieser Grundlage feststellen, ob die Konzessionen die Rechte der Natur gefährden oder nicht.
In diesem Sinne ist ein von Unternehmen vorgelegter “Umweltmanagementplan” mangelhaft, wenn er sich damit begnügt, die von dem betreffenden Unternehmen geplanten Tätigkeiten in allgemeiner Form aufzulisten, ohne dass vorher eine Analyse der vorhandenen biologischen Vielfalt stattgefunden hat.
Schließlich unterstreicht das Gericht, dass Artikel 407 der Verfassung, der mineralgewinnende Tätigkeiten in Schutzgebieten verbietet, nicht zur Folge hat, dass diese Aktivitäten automatisch oder bedingungslos auf allen anderen Staatsgebieten erlaubt sind, oder dass solche Aktivitäten, nach einer Überprüfung der verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Voraussetzungen, nicht auch andernorts im Rahmen einer Einzelfallprüfung eingeschränkt oder ausgesetzt werden können. Daher unterstreicht das Verfassungsgericht die verpflichtende Anwendung des Vorsorgeprinzips und die Bedeutung von Bestandserhebungen der biologischen Vielfalt für die Genehmigung wirtschaftlicher Aktivitäten, die die Rechte der Natur gefährden könnten.
Der Fall Los Cedros hat, wie auch andere Urteile des Verfassungsgerichts im Zeitraum 2019-2022, die Rechte der Natur in Ecuador substanziell weiterentwickelt. Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts zeigen, dass Artikel 71 der Verfassung nicht nur ein theoretischer und rhetorischer Ansatz geblieben ist. Die Anerkennung der Rechte der Natur in der Verfassung , spiegelt sich in der ecuadorianischen Rechtsprechung und folgerichtig auch in den öffentlichen Entscheidungen wider, die den Weg des politisch-ökonomischen Modells in Ecuador kennzeichnen.
Die Rechte der Natur umfassen notwendigerweise daher auch das Recht der Menschheit auf ihre Existenz als Gattung.
Danke aus Deutschland – Gracias desde Alemania !
los derechos de la naturaleza contra los humanos que actúan como destructores de todo, tema que me viene molestando desde hace mucho tiempo – muy bueno y progresista que en Ecuador + Bolivia hayan logrado incorporar la naturaleza al derecho como un medio cuasi legal persona, y espero que esto también suceda pronto en Colombia, porque viví allí durante años (Instituto Goethe); en Alemania, probablemente pasará mucho tiempo antes de que la naturaleza como entidad jurídica esté plenamente reconocida en nuestras leyes.